DGUV Information 203-022 - Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen Hinweise für Hersteller und Betreiber

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 1 - Begriffe und Beschreibung der Arbeitsprozesse und Anlagenmerkmale

1 Beschicken

Das Beschicken einer Siebwaschanlage kann entweder manuell oder über eine Beschickungseinrichtung erfolgen. Automatische Beschickungseinrichtungen unterliegen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

2 Siebwaschen

Zum Entfernen der Farbreste werden die Siebrahmen mit einem Siebreiniger gewaschen.

2.1 Typ A1 Reinigungsanlagen (EN 12921-3)

sind Anlagen, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine explosionsfähige Atmosphäre während des Normalbetriebes auftritt, bei denen die Flüssigkeit unter diesen Umständen die Grenztemperatur im Normalbetrieb nicht erreichen kann und bei denen beim Versprühen von Flüssigkeiten keine explosionsfähige Atmosphäre durch Aerosole erzeugt werden kann.

ANMERKUNG: Die Bildung von Aerosolen hängt ab von der Form der Düse, den Produkteigenschaften (Dichte, Viskosität usw.) und dem Druck. Bei Drücken von < 70 kPa ist die Bildung von Aerosolen unwahrscheinlicher.

2.2 Typ A2 Reinigungsanlagen (EN 12921-3)

sind Anlagen, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine explosionsfähige Atmosphäre während des Normalbetriebes auftritt, bei denen die Flüssigkeit unter diesen Umständen die Grenztemperatur im Normalbetrieb nicht erreichen kann und in denen beim Versprühen von Flüssigkeiten keine explosionsfähige Atmosphäre durch Aerosole erzeugt werden kann.

Diese Anlagen sind ausgestattet mit einem Heizsystem, einem Ultraschallschwinger, einer Umwälzpumpe oder anderen Heizquellen, deren Energie ausreicht, um die Reinigungsflüssigkeit bis zur Grenztemperatur zu erwärmen.

ANMERKUNG: Die Bildung von Aerosolen hängt ab von der Form der Düse, den Produkteigenschaften (Dichte, Viskosität usw.) und dem Druck. Bei Drücken von < 70 kPa ist die Bildung von Aerosolen unwahrscheinlicher; dies muss aber für jeden Einzelfall nachgewiesen werden.

2.3 Typ B Reinigungsanlagen (EN 12921-3)

sind Anlagen, in denen eine brennbare Waschflüssigkeit mit einem Sprühdruck von mehr als 70 kPa versprüht wird und in denen die Flüssigkeitstemperatur immer kleiner als oder gleich der Grenztemperatur ist. Unter den Begriff "brennbar" fallen auch Reiniger mit Flammpunkten über 100 °C oder bestimmte wassergemischte Reiniger (s. unter Siebreiniger).

2.4 Siebreiniger

Der Siebreiniger ist in der Regel eine Zubereitung (Gemisch) aus organischen Lösemitteln, zum Teil auch in Verbindung mit Tensiden und Wasser. Eine Explosionsgefahr kann auch noch bei wassergemischten Reinigern bestehen, bei denen kein Flammpunkt feststellbar ist.

2.5 Sprühen

ist ein Versprühen von Waschflüssigkeiten mit einem Sprühdruck von mehr als 70 kPa (0,7 bar).

2.6 Spülen

ist ein Verarbeiten von Waschflüssigkeiten mit einem Sprühdruck von weniger als 70 kPa (0,7 bar).

2.7 Grenztemperatur

ist die Temperatur des Flammpunktes einer Reinigungsflüssigkeit abzüglich einer Sicherheitstoleranz von mindestens 15 K bei organischen Lösemittelgemischen.

2.8 Gefährliche Aufladung von Waschflüssigkeiten

Um gefährliche Aufladung von Waschflüssigkeiten bei stark ladungserzeugenden Prozessen, wie z. B. Versprühen bei Sprühdrücken über 70 kPa (0,7 bar), zu vermeiden, müssen alle Anlagenteile und das Waschgut leitfähig miteinander verbunden und elektrostatisch geerdet sein. Bei Besprühen von im trockenen Zustand nicht leitfähigen Geweben von Siebdruckformen kann das durch die Verwendung eines leitfähigen Siebreinigers (Leitfähigkeit > 10-9 S/m) realisiert werden.

2.9 Tropfen- oder auch Aerosolabscheider

ist eine Einrichtung in einem Lüftungsrohr der Reinigungsanlage zum Verringern der Tröpfchenkonzentration, so dass die abgesaugte Luft nicht mehr explosionsfähig ist.

3 Siebentschichten

Nach dem Drucken wird die Schablone in den meisten Fällen wieder entfernt. Dazu wird nach dem Reinigen mit einer Entschichterlösung die Kopierschicht gelöst und mit Wasser ausgespült.

4 Geisterbild entfernen

Nach dem Entschichten bleiben manchmal Rückstände in den Gewebefäden zurück. Diese Rückstände werden Geisterbild genannt und in einem separaten Arbeitsgang mit speziellen Chemikalien ("Geisterbildentferner") beseitigt.

5 Trocknen

An das Entschichten des Drucksiebes schließt sich ein Trockenprozess an, um das Drucksieb wieder fertig zum Auftragen der nächsten Kopierschicht zu bekommen.

Zoneneinteilung und Gerätegruppen

1 Flammpunkt

Niedrigste Temperatur, bei der sich unter bestimmten genormten Bedingungen aus der Flüssigkeit Dämpfe in solcher Menge entwickeln, dass sie fähig sind, ein entflammbares Dampf-Luft-Gemisch zu bilden (EN 13237:2013).

2 Explosionsfähige Atmosphäre

Gemisch aus Luft und brennbaren Stoffen in Form von Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt (EN 13237:2013).

3 Zündquelle

Energiequelle, die stark genug ist, um eine explosionsfähige Atmosphäre zu zünden.

4 Zoneneinteilung

Die Zoneneinteilung ist die Aufteilung von Betriebsbereichen in gefährdete Bereiche und nicht gefährdete Bereiche und eine Unterteilung der gefährdeten Bereiche in Zonen:

Zone 0

Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig, vorhanden ist.

Zone 1

Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.

Zone 2

Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.

Bemerkung: Dies ist gleichbedeutend damit, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten und auch nur kurzzeitig auftritt.

5 Gerätekategorien nach 2014/34/EG

Gerätekategorie 1, Gruppe II

Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre, die aus einem Gemisch von Luft und Gasen, Dämpfen oder Nebeln oder aus Staub/Luft-Gemischen besteht, ständig oder langzeitig oder häufig vorhanden ist.

ANMERKUNG: Geräte der Kategorie 1 sind für die Verwendung in Zone 0 geeignet.

Gerätekategorie 2, Gruppe II

Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Staub/Luft-Gemischen gelegentlich auftritt.

ANMERKUNG: Geräte der Kategorie 2 sind für die Verwendung in Zone 1 geeignet.

Gerätekategorie 3, Gruppe II

Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre durch Gase, Dämpfe Nebel oder aufgewirbelten Staub auftritt, aber wenn sie dennoch auftritt, dann aller Wahrscheinlichkeit nach nur selten und während eines kurzen Zeitraums.

ANMERKUNG: Geräte der Kategorie 3 sind für die Verwendung in Zone 2 geeignet.

Einen Überblick über die Zoneneinteilung und die Zuordnung von Geräten (Gerätekategorie nach 2014/34/EG) für die entsprechenden Zonen ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

Bestehen bei der Einteilung in Zonen Zweifel, so sollte sich in dem gesamten explosionsgefährdeten Bereich der Umfang der Schutzmaßnahmen nach der jeweils höchstmöglichen Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre richten. In solchen Fällen empfiehlt sich das Einschalten einer fachkundigen Stelle.

In den Zonen 0 und 1 dürfen nur elektrische Betriebsmittel verwendet werden, für die eine Konformitätsbescheinigung oder Baumusterprüfbescheinigung vorliegt. In Zone 0 jedoch nur solche, die hierfür ausdrücklich zugelassen sind. In der Zone 2 dürfen elektrische Betriebsmittel eingesetzt werden, die den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2014/34/EG entsprechen und für die eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt. Selbstverständlich dürfen in Zone 2 auch Betriebsmittel eingesetzt worden, die für die Zone 0 und 1 bescheinigt sind.

Es kann gesagt werden, dass Geräte ihre eigenen potentiellen Zündquellen aufweisen, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung (das schließt auch Funktionsstörungen usw. in einem von der jeweiligen Gerätekategorie abhängigen Umfang mit ein) in einem explosionsgefährdeten Bereich diesen entzünden können, sofern keine konkreten Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet werden. Daher müssen die Geräte den geforderten Schutzgrad sicherstellen.

Definition (94/9/EG): Explosionsfähige Atmosphäre ist vorhanden:ZoneVerwendbare Gerätekategorie
ständig oder langzeitig oder häufigZone 0
Zone 20
Gase, Dämpfe, Nebel
Stäube
Kategorie 1 G
Kategorie 1 D
gelegentlichZone 1
Zone 21
Gase, Dämpfe, Nebel
Stäube
Kategorie 2 G
Kategorie 2 D
selten oder kurzfristigZone 2
Zone 22
Gase, Dämpfe, Nebel
Stäube
Kategorie 3 G
Kategorie 3 D