DGUV Information 203-022 - Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen Hinweise für Hersteller und Betreiber

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Herstellerhinweise

Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist der Hersteller von Siebwaschanlagen verpflichtet, in seiner Bedienungsanleitung Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch aufzuführen. Diese Hinweise umfassen auch die Eigenschaften des zulässigen Waschguts, wobei auch ein vorhersehbarer Missbrauch mit berücksichtigt werden muss. Die in Abschnitt 3.2 genannten eingeschweißten Metallsiebe sind ausdrücklich zu verbieten, wenn sie nicht die Anforderungen an die Leitfähigkeit erfüllen. Das Gleiche gilt für die unter Abschnitt 3.3 genannten Kunststoffteile.

Falls der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung mit Verweis auf seine durchgeführte Gefährdungsbeurteilung bestimmte Gegenstände zulässt, bzw. bei Altanlagen auf Anfrage die Zulässigkeit durch den Hersteller der Anlage schriftlich bestätigt wird, kann sich der Betreiber ohne weitere Prüfung darauf verlassen.