DGUV Information 214-010 - Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten

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Anhang 2 - Sicherheitshinweise für Betroffene

  • Warnblinkanlage schon beim Ausrollen des Fahrzeugs einschalten und dann eingeschaltet lassen

  • Fahrzeug an den äußersten rechten Fahrbahnrand bzw. - wenn möglich - ganz oder teilweise auf die Bankette stellen

  • Lenkung zum Fahrbahnrand hin einschlagen, bei rechts abgestelltem Fahrzeug Lenkung nach rechts

  • Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Standlicht einschalten

  • Warnweste anziehen

  • Alle Insassen (ausgenommen Fahrgäste im Omnibus) sollen aussteigen und sich abseits der Fahrbahn/hinter der Schutzplanke aufhalten

  • Warndreieck und - soweit das Fahrzeug damit ausgerüstet ist - andere Warneinrichtungen (Warnleuchte, tragbare Blinkleuchte) in ausreichender Entfernung aufstellen; die Entfernung ist im Wesentlichen abhängig von der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs und eventuellen Sichteinschränkungen (z. B. Kurve, Kuppe):

    • bei schnellem Verkehr in einer Entfernung von ca. 100 m,

    • auf Autobahnen in einer Entfernung von mindestens 150 m bis 400 m, ausreichend weit vor einer Kurve bzw. Kuppe.

  • Wege nach Möglichkeit abseits der Fahrbahn/hinter der Schutzplanke zurücklegen; falls nicht möglich: am äußersten Fahrbahnrand gehen mit Blickrichtung stets zum fließenden Verkehr

  • Hilfe über Notrufsäule oder Mobiltelefon herbeirufen

  • Präzise Angaben machen; siehe hierzu auch Anhang 1 "Informationsaufnahme für die Pannenhilfe/Unfallhilfe"

  • Keinesfalls die Fahrbahn betreten, solange der Verkehr noch fließt

  • Ruhe bewahren und andere Beteiligte beruhigen