Abschnitt 5.4 - Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und die fachkundige Person zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und die fachkundige Person zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.