DGUV Information 213-720 - BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Einsatz von Straßenfräsen mit Absauganlagen - Fräsen von Asphaltbelägen

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Abschnitt 5.3 - Persönliche Maßnahmen

  • Die Betriebsanleitung der Maschine und das Wirtgen-Sicherheitshandbuch sind zu beachten.

  • Bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an der Absauganlage ist folgende Schutzausrüstung zu verwenden:

    • Als Schutzkleidung sind atmungsaktive Einwegschutzanzüge oder Mehrweganzüge zu benutzen.

    • Die Schutzkleidung ist nach dem Reinigen der Absauganlage zu säubern (z.B. durch Absaugen) und auszuziehen.

    • Als Atemschutz sind Halbmasken mit P2-Filter, partikelfiltrierende Halbmasken FFP2 oder partikelfiltrierende Gebläsegeräte der Klasse TM1P (mit Voll- oder Halbmaske) geeignet, alternativ können partikelfiltrierende Gebläsegeräte der Klasse TH2P (mit Atemschutzhaube oder -helm) getragen werden.