DGUV Information 213-720 - BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Einsatz von Straßenfräsen mit Absauganlagen - Fräsen von Asphaltbelägen

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Abschnitt 4.3 - Bewertung der Gefahrstoffexposition

Die Messungen erfolgten über Messdauern zwischen 3 und 5 Stunden während des normalen Betriebes beim Fräsen von Fahrbahnbelägen einschließlich der üblichen Rüst- und Nebenzeiten (Meißelwechsel, Rangierfahrten, Nachfüllen von Wasser). Da die Tätigkeiten über die gesamte Schicht andauern, können die Messwerte als typische Schichtmittelwerte angesehen werden. Danach ergeben die Messergebnisse die folgenden Befunde:

4.3.1
E-Staub

Bei sechs Messungen wurde der E-Staub-Gehalt in der Luft an der Übergabestelle des Fräsgutes auf den Lkw (worst case, kein Arbeitsplatz) ermittelt. Alle Messwerte lagen unter dem Grenzwert von 10 mg/m3. Dieser geringe E-Staub-Gehalt an der Stelle mit der höchsten zu erwartenden Belastung bestätigt, dass der aus dem Fräswalzengehäuse und dem Bandkanal abgesaugte Staub an das durchfeuchtete und warme Fräsgut gebunden wird.

Auf die zusätzliche personengetragene E-Staub-Messung wurde verzichtet, da selbst bei einem ungünstigen E-Staub-/A-Staub-Verhältnis von 10 der E-Staub-Grenzwert sicher eingehalten wird. An der Übergabestelle wurde ein Verhältnis von ca. 3 bis 5 gemessen.

4.3.2
A-Staub

Der 95-Perzentilwert beträgt für den Bediener 0,58 mg/m3 (19 % des Grenzwertes) und für den Bodenmann 0,55 mg/m3 (18 % des Grenzwertes).

Die maschinenbezogene Messung links und rechts am Fahrerplatz ergab einen 95-Perzentilwert von 0,89 mg/m3 (30 % des Grenzwertes).

Die Wirksamkeit der Absaugtechnik für A-Staub zur Einhaltung des Grenzwertes von 3 mg/m3 ist dadurch nachgewiesen.

4.3.3
Quarzstaub

Der 95-Perzentilwert beträgt für den Bediener 0,097 mg/m3 (65 % des Orientierungswertes nach BGI 5047) und für den Bodenmann 0,063 mg/m3 (42 % des Orientierungswertes nach BGI 5047).

Die maschinenbezogene Messung links und rechts am Fahrerplatz ergab einen 95-Perzentilwert von 0,89 mg/m3 (83 % des Orientierungswertes nach BGI 5047).

Die Wirksamkeit der Absaugtechnik für Quarzstaub zur Unterschreitung des Orientierungswertes nach BGI 5047 von 0,15 mg/m3 ist dadurch nachgewiesen.

4.3.4
Asbestfasern

Bei verschiedenen Baustellen wurden personenbezogen beim Maschinisten und Bodenmann mit einer Ausnahme keine Asbestfasern gefunden. Je nach Messdauer entspricht dies einer Nachweisgrenze für die Asbestfaserkonzentration zwischen < 1454 und < 1873 Fasern/m3. In einem Fall wurde beim Maschinenführer eine Amphibolfaser gefunden, entsprechend einem Messergebnis von 3413 Fasern/m3.

Alle Messergebnisse liegen unter dem Wert von 15000 Fasern/m3. Bei zwei Messungen wurden in den Materialproben Asbestfasern nachgewiesen, auf diesen Baustellen konnten in den personenbezogenen Luftmessungen keine Asbestfasern gefunden werden.

Analog zur nachgewiesenen Wirksamkeit der Absaugtechnik für A-Staub und Quarz ist die Absaugtechnik auch als Voraussetzung zur Unterschreitung des Schwellenwertes von 15000 Fasern/m3 analog zu TRGS 517 zu empfehlen.