DGUV Information 213-719 - BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Einsatz von Kaltschweißmitteln für PVC-Bodenbeläge

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Abschnitt 5.1 - 5 Gefährdungsermittlung und Beurteilung
5.1 Gefahrstoffe

Werner Müller PVC-Kaltschweißmittel Typ A und PVC-Kaltschweißpaste Typ C und T bestehen aus Tetrahydrofuran (THF), Polyvinylchlorid (PVC) und Mattierungsstoff (amorphe Kieselsäure). THF hat die CAS Nr: 109-99-9 und die EG Nr: 203-726-8.

Nach der Verordnung (EU) 1272/2008 zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung) ist THF als Gefahrstoff eingestuft [10]. Zusätzlich ist THF mit dem Signalwort "Gefahr" zu kennzeichnen.

Tabelle 1: Einstufung und Kennzeichnung von THF nach CLP-Verordnung *

GefahrenklasseGefahrenkategorieKennzeichnungH-Satz
KarzinogenitätKat. 2ccc_1737_as_2.jpgH351
AugenreizungKat. 2ccc_1737_as_3.jpgH319
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)Kat. 3ccc_1737_as_3.jpgH335
Akute Toxizität, VerschluckenKat. 4ccc_1737_as_3.jpgH302
Entzündbare FlüssigkeitKat. 2ccc_1737_as_4.jpgH225 EUH019

H225Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H319Verursacht schwere Augenreizung.
H335Kann die Atemwege reizen.
H351Kann vermutlich Krebs erzeugen.
EUH019Kann explosionsfähige Peroxide bilden.

Entsprechend der TRGS 900 [11] gilt für THF ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW):

  • AGW = 150 mg/m3 (50 ml/m3)

  • Kurzzeitwert (KZW): 300 mg/m3

  • Spitzenbegrenzung: Kurzzeitwertkategorie 2 (I)

  • Überschreitungsfaktor 2, Dauer 15 min, 4-mal pro Schicht, Abstand 1 h.

  • Bemerkung H: Hautresorptiv

  • Bemerkung Y: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden.

Die MAK-Kommission stuft THF in die Krebserzeugende Kategorie 4 ein [12]. Dies bedeutet, dass bei Einhaltung des MAK-Wertes (entspricht dem AGW) kein Beitrag zum Krebsrisiko für den Menschen zu erwarten ist.

Der Biologische Grenzwert liegt bei 2 mg THF pro l Urin (TRGS 903) [13].

Mindesteinstufung bzw. Herstellerangaben

Quelle: www.dguv.de/ifa/gestis/gestis-stoffdatenbank/index.jsp