Abschnitt 5.1 - 5 Gefährdungsermittlung und Beurteilung
5.1 Gefahrstoffe
Werner Müller PVC-Kaltschweißmittel Typ A und PVC-Kaltschweißpaste Typ C und T bestehen aus Tetrahydrofuran (THF), Polyvinylchlorid (PVC) und Mattierungsstoff (amorphe Kieselsäure). THF hat die CAS Nr: 109-99-9 und die EG Nr: 203-726-8.
Nach der Verordnung (EU) 1272/2008 zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung) ist THF als Gefahrstoff eingestuft [10]. Zusätzlich ist THF mit dem Signalwort "Gefahr" zu kennzeichnen.
Tabelle 1: Einstufung und Kennzeichnung von THF nach CLP-Verordnung *
Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Kennzeichnung | H-Satz |
---|---|---|---|
Karzinogenität | Kat. 2 | H351 | |
Augenreizung | Kat. 2 | H319 | |
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) | Kat. 3 | H335 | |
Akute Toxizität, Verschlucken | Kat. 4 | H302 | |
Entzündbare Flüssigkeit | Kat. 2 | H225 EUH019 |
H225 | Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. |
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H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H335 | Kann die Atemwege reizen. |
H351 | Kann vermutlich Krebs erzeugen. |
EUH019 | Kann explosionsfähige Peroxide bilden. |
Entsprechend der TRGS 900 [11] gilt für THF ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW):
AGW = 150 mg/m3 (50 ml/m3)
Kurzzeitwert (KZW): 300 mg/m3
Spitzenbegrenzung: Kurzzeitwertkategorie 2 (I)
Überschreitungsfaktor 2, Dauer 15 min, 4-mal pro Schicht, Abstand 1 h.
Bemerkung H: Hautresorptiv
Bemerkung Y: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden.
Die MAK-Kommission stuft THF in die Krebserzeugende Kategorie 4 ein [12]. Dies bedeutet, dass bei Einhaltung des MAK-Wertes (entspricht dem AGW) kein Beitrag zum Krebsrisiko für den Menschen zu erwarten ist.
Der Biologische Grenzwert liegt bei 2 mg THF pro l Urin (TRGS 903) [13].
Mindesteinstufung bzw. Herstellerangaben
Quelle: www.dguv.de/ifa/gestis/gestis-stoffdatenbank/index.jsp