DGUV Information 213-716 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung - Galvanotechnik und Eloxieren

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Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich und Hinweise

Diese EGU geben dem Betrieb praxisgerechte Hinweise wie sichergestellt werden kann, dass Arbeitsplatzgrenzwerte und andere Beurteilungsmaßstäbe eingehalten sind oder anderweitig davon ausgegangen werden kann, dass der Stand der Technik erreicht ist. Werden die Verfahrensparameter sowie die Schutzmaßnahmen eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass das Minimierungsgebot nach § 7 Abs. 4 der GefStoffV erfüllt wird.

Diese Empfehlungen gelten für Arbeitsbereiche, in denen im Tauchverfahren Metall- und/oder Kunststoffteile beschichtet oder Aluminiumteile im Eloxalverfahren behandelt werden.

Sie gelten für:

  • Vorbehandlungsverfahren

    • Polieren, Glänzen, chemisches Entgraten

    • Reinigen, Abkochentfettung

    • Elektrochemische Reinigung

    • Dekapieren

    • Beizen im Verfahrensablauf des galvanischen Beschichtens

      (Prozessbehältergröße: L < 12 m, B < 1,2 m)

  • Beschichtungsverfahren

    • Hartverchromen

    • Glanzverchromen

    • Vernickeln, Glanznickel/Halbglanznickel

    • Vernickeln - chemisch

    • Verkupfern; sauer, alkalisch, cyanidisch und Kupferlegierungsverfahren

    • Verzinken; Zink- und Zinklegierungsverfahren

    • Vergolden, Versilbern, cyanidische und cyanidfreie Verfahren

    • Eloxieren (Schwefelsäureverfahren, Oxalsäureverfahren)

  • Nachbehandlung

    • Chromatieren

    • Phosphatieren

  • Anlagentechniken

    • Manuell bediente Anlagen

    • Bedienung mit Hebezeug, Kran oder mit von Hand betätigten Beschickungsgeräten

    • Automatische Anlagen

    • Aufsteck- und Abnahmestation

    • Trommelbe- und -entladung

Diese Empfehlungen gelten nicht für Verfahren bei der Leiterplattenherstellung, beim Brünieren und Lackieren (z. B. Kathodisches Tauchlackieren (KTL)), beim Feuerverzinken, beim Betrieb von Bandbeschichtungsanlagen, sowie bei der Abwasserbehandlung. Auch sind Reinigungsverfahren außerhalb der Vorbehandlung und Wartungstätigkeiten im Allgemeinen ausgenommen.

Diese EGU behandeln ausschließlich die inhalative Gefährdung. Es sind auch andere, z. B. dermale, orale, physikalisch-chemische oder psychische Gefährdungen möglich. Diese sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.