DGUV Information 213-716 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung - Galvanotechnik und Eloxieren

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Abschnitt 6 - 6 Schutzmaßnahmen

Für die Bewertung der inhalativen Gefahrstoffexposition werden ausschließlich die personenbezogenen Messwerte herangezogen. Die stationären Messungen an den Prozessbehältern, die zur Beurteilung der technischen Bedingungen durchgeführt wurden, können zur Bewertung von Expositionen direkt an den Prozessbehältern herangezogen werden.

Die Empfehlungen entsprechen dem Stand der Technik. Wird entsprechend den folgenden Empfehlungen gearbeitet und ist der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage sichergestellt, sind die Beurteilungsmaßstäbe für die relevanten Gefahrstoffe eingehalten. Der Stand der Technik für die technischen Schutzmaßnahmen gegen chemische Gefährdungen der betrachteten galvanotechnischen Verfahren wird in den Tabellen 2 und 3 dieses Abschnitts definiert.

Wird in den Arbeitsbereichen mit anderen als den in diesen Empfehlungen genannten Stoffen gearbeitet, so sind diese in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.