DGUV Information 213-716 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung - Galvanotechnik und Eloxieren

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Expositionsmessungen am Arbeitsplatz

Die Ergebnisse der statistischen Auswertungen der verschiedenen Expositionsmessungen sind im Anhang dargestellt.

Im Zeitraum von Januar 2016 bis Dezember 2019 wurde im Messsystem Gefährdungsermittlung der UV-Träger (MGU) das Messprogramm 9192 "Galvanotechnik" zur Ermittlung der inhalativen Exposition in galvanotechnischen Betrieben und an Eloxalanlagen durchgeführt. Zusätzlich wurden Messungen an den Prozessbehältern der verschiedenen Vorbehandlungs-, Beschichtungs- und Nachbehandlungsverfahren durchgeführt. Das Messprogramm 9192 "Galvanotechnik" läuft über den genannten Zeitraum hinaus weiter.

Messungen im Rahmen von MGU-Messprogrammen zeichnen sich durch eine einheitliche Messstrategie und eine systematische Erhebung und Dokumentation von Betriebs- und Expositionsdaten aus. Die Messungen in 168 Betrieben erfolgten durch die Messtechnischen Dienste von vier Berufsgenossenschaften. Die analytischen Bestimmungen wurden im IFA vorgenommen.

Die Messstrategie des Messprogramms 9192 "Galvanotechnik" bestand darin, Gefahrstoffmessungen mit folgenden Zielrichtungen durchzuführen:

  • personenbezogene (überwiegend personengetragene) Expositionsmessungen zur Beurteilung der Exposition der Beschäftigten

  • stationäre Messungen an den Prozessbehältern zur Beurteilung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen bei den unterschiedlichen galvanotechnischen Prozessen

Die Messungen wurden folgenden Hauptprozessen in Übereinstimmung mit dem MGU-Messprogramm 9192 zugeordnet:

  • Eloxalanlage

  • Galvanik, Tiefdruck

  • Galvanik, Hartverchromen

  • Galvanik, Glanzverchromen

  • Galvanik, Vernickeln

  • Galvanik, Verzinken

Dokumentiert sind die Expositionsdaten in der IFA-Expositionsdatenbank "Messdaten zur Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz" (MEGA).

Bei den Auswertungen personengetragener bzw. personenbezogener Messungen (siehe Tabellen 1 bis 5 im Anhang) wurden nur Arbeitsplatzmessungen berücksichtigt, bei denen die Probenahme- und Expositionsdauer ≥ 2 Stunden betrug und Erfassungseinrichtungen an den Prozessbehältern vorhanden waren.

Bei den Auswertungen stationärer Messungen an den Prozessbehältern (siehe Tabellen 6 bis 8 im Anhang) wurden nur Daten berücksichtigt, bei denen die Probenahmedauer ≥ 2 Stunden betrug und Erfassungseinrichtungen an den Prozessbehältern vorhanden waren.

Die Auswertung erfolgte nach folgenden Kriterien:

  • Probenahme personengetragen und stationär personenbezogen, differenziert nach

    • Arbeitsbereichen (Anlagenbedienung, Aufsteck- und Abnahmeplätze sowie Trommelbe- und entladung)

    • Gefahrstoffen

    • Hauptprozessen

    • Anlagenarten

  • Probenahme stationär, an den Prozessbehältern zur Beurteilung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, differenziert nach

    • Prozessbehältern

    • Gefahrstoffen

Folgende statistische Parameter werden dargestellt:

  • Anzahl der Messwerte

  • Anzahl der Betriebe

  • Prozent der Werte ≤ Beurteilungsmaßstab (BM)

  • Prozent der Werte unter der Bestimmungsgrenze (BG)

  • Minimalwert

  • 50 %-Wert

  • 90 %-Wert

  • 95 %-Wert

  • Maximalwert

Die Bestimmungsgrenzen wurden gemäß der Standardprobenahmeverfahren aus der IFA-Arbeitsmappe "Messung von Gefahrstoffen" ermittelt [16].

Mindesteinstufung bzw. Herstellerangaben - Quelle: www.dguv.de/ifa/stoffdatenbank