DGUV Information 213-714 - Manuelles Kolbenlöten mit bleihaltigen Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung der Gefahrstoffverordnung Verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium (VSK) nach der TRGS 420

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.4 - 6.4 Unterweisung

Für alle Arbeitsbereiche sind Betriebsanweisungen zu erstellen und auszuhängen. Die Beschäftigten sind mindestens einmal jährlich arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen anhand der Betriebsanweisung in einer für sie verständlichen Form und Sprache zu unterweisen. Hierbei ist insbesondere auf die Hygiene am Arbeitsplatz einzugehen. Die Anforderungen nach § 14 der Gefahrstoffverordnung "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" sind zu berücksichtigen.

ccc_1732_180101_01.jpg
Siehe auch Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" [28] und TRGS 505 "Blei".