DGUV Information 213-713 - BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4 - 4
Gefahrstoffexposition

Tabelle 1:
Grenzwerte/Bewertungsmaßstäbe

GefahrstoffGrenzwert/BewertungsmaßstäbeBemerkungen
Lösemittel gesamtIndex I = 1TRGS 403 für AGW der Lösemittel
Monomere Isocyanate0.035 mg/m3, Überschreitungsfaktor =1= AGW für Hexamethylendiisocyanat
Polymere IsocyanateIndex I = 1TRGS 430 mit APF und EBW
Lackaerosolekein AGW

Siehe auch Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 403 "Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz".

Einhaltung des Grenzwertes für einen Gefahrstoff bedeutet nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 402 "Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen" die gleichzeitige Erfüllung von drei Anforderungen:

  • Einhaltung des Grenzwertes als Schichtmittelwert,

  • Begrenzung der Expositionsspitzen auf die zugelassene Kurzzeitwerthöhe (als 15-Minuten-Mittelwert) für Einzelstoffe,

  • Begrenzung der Zeitdauer der erhöhten Exposition (>1 x Grenzwert) auf eine Stunde pro Schicht für Einzelstoffe.

Der Bewertungsindex für polymere Isocyanate ergibt sich nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 430 "Isocyanate - Exposition und Überwachung" zu

Ipoly = Cpoly x APF/EBW

mit

Cpolygemessene Luftkonzentration
APFAerosolpenetrationsfaktor, berücksichtigt die Tröpfchengröße
EBWExpositionsbeurteilungswert, berücksichtigt die geringere gesundheitliche Wirkung des polymeren Isocyanats im Vergleich zum Monomeren.

Im Rahmen der hier beschriebenen Untersuchung wird ein EBW von 10 x AGW des monomeren Hexamethylendiisocyanat verwendet und mit folgenden APF gerechnet:

  • Hochdruckverfahren 1,0

  • Airlessverfahren 0,4

  • Aircombiverfahren 0,2.

Neben der inhalativen Belastung der Beschäftigten kann es beim Spritzlackieren auch zu Belastungen der Haut kommen. Die Lackaerosole können dabei auf die durch Kleidung bedeckten und die unbedeckten Körperpartien des Beschäftigten gelangen. Insbesondere sind die Hände und Unterarme betroffen, in geringerem Umfang auch das Gesicht sowie die Vorderseite des Oberkörpers und der Beine.

Da Beschichtungsstoffe in der Regel brennbar sind, können Brand- und Explosionsgefahren auftreten. Beim Spritzlackieren eingesetzte Zubereitungen sind überwiegend entsprechend ihrem Flammpunkt als leicht entzündlich oder entzündlich einzustufen. Unabhängig von ihrem Flammpunkt sind aber - abgesehen von Wasserlacken mit niedrigem Anteil brennbarer Komponenten - Beschichtungsstoffe im feinverteilten Zustand, z.B. als Spritzwolke, entzündbar. Auch die meisten ausgehärteten Lackstäube, z.B. Nitrocellulosestäube, sind unter bestimmten Bedingungen als Staub-Luft-Gemische explosionsfähig. Stark beladene Filtermatten und mit ausgehärteten Lacken verschmutzte Absaugeinrichtungen stellen eine hohe Brandlast dar.