DGUV Information 213-713 - BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung

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Abschnitt 1 - Anwendungsbereich

Diese Empfehlungen gelten für das Spritzlackieren von Hand im holzbe- und -verarbeitenden Gewerbe bei Verwendung branchenüblicher Lacksysteme und Farben einschließlich Beizen, und zwar bevorzugt beim Einsatz abgesaugter Spritzeinrichtungen wie Kabinen und Spritzstände mit Trocken- oder Nasswand. Bei Anwendung dieser Empfehlungen ist sichergestellt, dass Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) eingehalten sind und eine Belastung durch Lackaerosole (kein AGW) im Schichtmittel unter 3 mg/m3 E bleibt und folglich betriebliche messtechnische Ermittlungen der Luftbelastung nicht erforderlich sind.

Diese Empfehlungen enthalten auch Aussagen zum gefahrstoffbezogenen Arbeitsschutz in kleinen Betrieben, die abweichend vom Stand der Lufttechnik nicht über abgesaugte Spritzeinrichtungen verfügen, aber nur gelegentlich im begrenzten Umfang diese Tätigkeiten ausführen. Hier werden die Lackmengen, die ohne Spritzkabinen oder -stände gespritzt werden dürfen, beschränkt und im Übrigen insbesondere organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen beschrieben.

Diese Empfehlungen enthalten zu Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen nur grundsätzliche gefahrstoffrechtliche Aussagen (primäre Schutzmaßnahmen). Siehe aber ergänzend auch die Bestimmungen des Kapitels 2.29 "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen" der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500) und der BG-Information "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" (BGI 740). Auf die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und auf die Brandschutzvorschriften der Länder wird nicht näher eingegangen. Regelungen zum Explosionsschutz finden sich bezüglich Bau und Ausrüstung (Maschinen) in den entsprechenden harmonisierten europäischen Normen (DIN EN 12 215 "Beschichtungsanlagen; Spritzkabinen für flüssige organische Beschichtungsstoffe; Sicherheitsanforderungen", DIN EN 13 355 "Beschichtungsanlagen; Kombinierte Spritz- und Trocknungskabinen; Sicherheitsanforderungen", DIN EN 1539 "Trockner und Öfen, in denen brennbare Stoffe freigesetzt werden; Sicherheitsanforderungen"), die in erster Linie von Herstellern und Lieferanten zu beachten sind.