DGUV Information 213-701 - BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Allgemeiner Teil

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand anderer Grundlagen

Abhängig vom jeweiligen Einzelfall kommen als weitere geeignete Ermittlungsmethoden in Betracht:

  • Ergebnisse zu Verfahren, die sich nach Meinung der zuständigen Fachkreise als bewährt und fortschrittlich herausgestellt haben;

  • Untersuchungen in der Praxis oder an Prüfständen (Modelluntersuchungen), insbesondere zur Ermittlung von Verfahren mit geringerer Gefährdung;

  • Berechnungen der Exposition unter Verwendung zuverlässiger Modelle;

  • Informationen zu Verfahren, die im Vergleich zu bisherigen oder anderen Verfahren zu einer Risikominderung führen;

  • Informationen zu Verfahren, die im Vergleich mit anderen Verfahren anerkannter Weise einen hohen Sicherheitsgrad aufweisen.