Abschnitt 4.4 - 4.4 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand anderer Grundlagen
Abhängig vom jeweiligen Einzelfall kommen als weitere geeignete Ermittlungsmethoden in Betracht:
Ergebnisse zu Verfahren, die sich nach Meinung der zuständigen Fachkreise als bewährt und fortschrittlich herausgestellt haben;
Untersuchungen in der Praxis oder an Prüfständen (Modelluntersuchungen), insbesondere zur Ermittlung von Verfahren mit geringerer Gefährdung;
Berechnungen der Exposition unter Verwendung zuverlässiger Modelle;
Informationen zu Verfahren, die im Vergleich zu bisherigen oder anderen Verfahren zu einer Risikominderung führen;
Informationen zu Verfahren, die im Vergleich mit anderen Verfahren anerkannter Weise einen hohen Sicherheitsgrad aufweisen.