DGUV Information 201-020 - Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5 - 5 Zusätzliche Bestimmungen für das Horizontal-Pressbohr-Verfahren und für Schildvortriebe (Microtunnelling)

5.1
Zwischen der pressenführenden Person und dem Personal im Pressenbereich sollte direkter Sichtkontakt bestehen.

Beim Einsetzen neuer Rohrabschnitte und Anpressen an den bereits verlegten Rohrstrang mit den Vortriebspressen besteht die Gefahr, eingequetscht zu werden.

5.2
Ist dieser direkte Sichtkontakt eingeschränkt oder nicht gegeben, so muss durch organisatorische oder technische Maßnahmen eine sichere Verständigungsmöglichkeit geschaffen werden.

Dies wird z. B. erreicht durch den Einsatz eines Einweisers bzw. einer Einweiserin, von Telefon-/Funkverbindung oder von Videoüberwachung.

5.3
Es ist sicherzustellen, dass der Pressenrahmen ohne Gefährdung der auf der Schachtsohle tätigen Versicherten verfahren werden kann.

Dies wird z. B. erreicht durch:

  • Einhalten von Sicherheitsabständen = 50cm

  • Anordnen von Standplätzen außerhalb des Bereichs der Pressenbewegung

  • Begrenzung der Pressen-Fahrgeschwindigkeit

  • Steuerung des Vortriebes von der Schachtsohle aus

5.4
Im Gefahrbereich der Pressenstation muss ein Not-Aus-Schalter leicht erreichbar sein.