DGUV Information 201-020 - Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

2.1
Beim Vortrieb werden vorgefertigte Rohre beliebigen Querschnitts mit Hilfe dynamischer Energie (Rammung) oder statischer Energie (Pressung) durch den Baugrund vorgetrieben. Der Boden wird entweder verdrängt, an der Ortsbrust abgebaut und anschließend mittels Schnecken, hydraulisch oder pneumatisch abgefördert oder nach Fertigstellung des Vortriebes als Erdkern aus dem Rohr entfernt.

2.2
Bei Vortrieben mit unbemannten Verfahren ist kein ständiger Personaleinsatz im Rohr erforderlich. Die zum Vortrieb notwendigen Maßnahmen, z. B. Maschinenbedienung, Rohreinbau und Materialabbau und -transport werden von der Oberfläche oder von Schächten aus durchgeführt.

Zu Vortrieben mit unbemannten Verfahren zählen u. a.

  • nichtsteuerbare Bodenverdrängungs- und Bodenentnahmeverfahren wie

    • Erdverdrängungshammer,

    • Horizontalrammen mit geschlossenem oder offenem Rohr,

    • Horizontal-Pressbohrgerät und

  • steuerbare Verfahren wie

    • Pilotrohrbohren, Pressbohren,

    • Horizontalbohren (Richtbohren, HDD) und

    • Schildvortriebe (Microtunnelling).