Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
1.1
Diese DGUV Information findet Anwendung auf Vortriebsarbeiten mit unbemannten Verfahren.
1.2
Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf
Vortriebsarbeiten mit bemannten Verfahren und
die Erneuerung oder Sanierung erdverlegter Ver- und Entsorgungsanlagen in offener Bauweise oder mit unbemannten Verfahren.
Für Personaleinsatz im Rohr sind dort - abhängig von der Vortriebslänge - Mindestlichtmaße von 80/100/120 cm vorgesehen.
Erneuerung erdverlegter Leitungen in offener Bauweise siehe:
DGUV Regel "Rohrleitungsbauarbeiten".
Sanierung von Leitungen siehe:
DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"
DGUV Regel 103-003 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen"
DGUV Information 201-052 "Rohrleitungsbauarbeiten"