DGUV Information 201-020 - Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

1.1
Diese DGUV Information findet Anwendung auf Vortriebsarbeiten mit unbemannten Verfahren.

1.2
Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf

  • Vortriebsarbeiten mit bemannten Verfahren und

  • die Erneuerung oder Sanierung erdverlegter Ver- und Entsorgungsanlagen in offener Bauweise oder mit unbemannten Verfahren.

Für Personaleinsatz im Rohr sind dort - abhängig von der Vortriebslänge - Mindestlichtmaße von 80/100/120 cm vorgesehen.

Erneuerung erdverlegter Leitungen in offener Bauweise siehe:

  • DGUV Regel "Rohrleitungsbauarbeiten".

Sanierung von Leitungen siehe:

  • DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"

  • DGUV Regel 103-003 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen"

  • DGUV Information 201-052 "Rohrleitungsbauarbeiten"