Abschnitt 7.2 - 7.2 Instandhaltung
7.2.1
Vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten ist sicherzustellen, dass die Maschine nicht
unbefugt in Betrieb gesetzt werden kann.
Sicherung gegen unbefugtes Inbetriebsetzen sind z. B. Schlüsselschalter, Verriegelungen, Absteckeinrichtungen.