DGUV Information 201-020 - Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Schutz vor Schutz gegen Körperdurchströmung

6.2.1
Bei Gesteuerten Horizontalbohrungen (HDD) sind außer den Vorerkundungen nach 3.1.9 zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Versicherten vor Körperdurchströmung erforderlich.

Zur Körperdurchströmung kann es kommen, wenn stromführende Kabel angebohrt werden; deshalb ist grundsätzlich das Freischalten der Kabel anzustreben.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Kabeln ≤ 1 kV sind z.B.:

  • Warngerät zur Überwachung der Berührungsspannung; Alarm bei U > 50 V

  • Potenzialausgleichs-System für das Bedienpersonal, bestehend aus Matten im Bereich der Maschine und der Eintrittstelle des Bohrgestänges, gegebenenfalls verbunden mit externen Hilfsaggregaten (z. B. auf LKW) zur Versorgung mit Energie oder Spülflüssigkeit.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Kabeln > 1 kV sind z.B.:

  • Schutzmaßnahmen wie bei Kabeln ≤ 1 kV und

  • exakte Ortung, z. B. durch Freilegung der Kabel, um das Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes (doppelter "Toleranzbereich" des Bohrverfahrens) zu gewährleisten; kann dies nicht sichergestellt werden, ist für die Dauer der Vortriebsarbeiten freizuschalten.

6.2.2
Das Personal muss in diese und in die in der Bedienungsanleitung des Maschinenherstellers vorgesehenen Schutzmaßnahmen gegen Stromschluss eingewiesen werden.