DGUV Information 209-053 - Tätigkeiten an Aufzugsanlagen

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Abschnitt 6.6 - 6.6 Nutzung von Feuerwehraufzügen durch Instandhaltungs- und Prüfpersonal

Feuerwehraufzüge sind mit zusätzlichen Installationen ausgestattet.

Diese sind unter anderem:

  1. 1.

    ortsfeste, durchgehende Steigleitern im Fahrschacht, teilweise mit Ruhepodesten

  2. 2.

    Ausstiegsklappe (Notklappe) in der Fahrkorbdecke mit entsprechender Aufstiegseinrichtung im Fahrkorb

  3. 3.

    an der Außenseite des Fahrkorbs mitgeführte Leiter zum Aufstieg zur nächsten Schachttür

  4. 4.

    zusätzliche Steuerungsfunktionen für den Feuerwehrbetrieb

Ortsfeste, durchgehende Steigleitern, Ausstiegsklappen und mitgeführte Leitern an der Außenseite des Fahrkorbs dürfen im Rahmen von Instandhaltung, Umbau und Prüfung grundsätzlich nicht benutzt werden.

Falls dies aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist, darf davon abgewichen werden, wenn dazu eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und daraus resultierende wirksame Schutzmaßnahmen festgelegt wurden.

Eine wirksame Schutzmaßnahme kann z. B. die Benutzung von PSA gegen Absturz sein.