DGUV Information 209-053 - Tätigkeiten an Aufzugsanlagen

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Aufzüge mit teilumwehrtem Schacht

Arbeiten an Fahrkorb oder Gegengewicht sind in der für die auszuführenden Arbeiten tiefstmöglichen Position von Fahrkorb bzw. Gegengewicht durchzuführen.

Bei Arbeiten im bzw. am teilumwehrten Schacht, bei geöffneter Schachttür und auf dem Fahrkorb müssen Arbeitsmittel und Material gegen Herabfallen gesichert werden.

Dies kann z. B. durch Anbinden der Arbeitsmittel oder Verwendung von Fanggerüsten erreicht werden.

Arbeitshöhe "h" in der baulichen AnlageRadius "r" des Gefahrenbereichs, abhängig von der Arbeitshöhe "h" [m]
bis 150 mh/6
ccc_1717_06_170201.jpgMaßnahmen sind unzweckmäßig, wenn z. B. die Erstellung der Schutzeinrichtungen mit größeren Gefahren verbunden ist als die Ausführung der Arbeiten ohne diese Schutzeinrichtungen.

Abb. 6-1 Radius "r" des Gefahrenbereiches um die jeweiligen Arbeitsplätze

Sind diese Maßnahmen unzweckmäßig oder nicht möglich, ist der Gefahrenbereich abzusperren, wie in Abbildung 6-1 angegeben.