DGUV Information 209-053 - Tätigkeiten an Aufzugsanlagen

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Abschnitt 4.9 - 4.9 Antrieb

Bei der Montage oder Demontage des Antriebs sind die örtlichen Verhältnisse zu beachten und Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten keinen vermeidbaren Gefährdungen ausgesetzt werden.

Beim Absetzen und Lagern des Antriebsaggregats ist die Tragfähigkeit der Montagegerüste zu beachten.

Gefährdungen durch zu große Lasten, z. B. beim Transport des Antriebsaggregats, können durch Benutzung geeigneter Anschlagpunkte und Hebezeuge sowie geeigneter Arbeitsmittel (Karren, Rollen) für den horizontalen Transport verringert werden.