DGUV Information 209-053 - Tätigkeiten an Aufzugsanlagen

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Abschnitt 4.7 - 4.7 Einsatz von Spezialwerkzeugen

4.7.1 Laser-Einrichtungen zu Messzwecken

Laser-Einrichtungen müssen den Beschaffenheitsanforderungen der DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien" entsprechen.

Es sollen hierzu gemäß § 4 Abs. 6 DGUV Vorschrift 11 bzw. 12 "Laserstrahlung" nur Laser der Klassen 1, 2 oder 3a verwendet werden.

(siehe auch Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung TROS "Laserstrahlung")

Nur bei Lasern der Klasse 1 kann bei bestimmungsgemäßer Verwendung davon ausgegangen werden, dass die Laserstrahlung ungefährlich ist.