DGUV Information 209-053 - Tätigkeiten an Aufzugsanlagen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.6 - 4.6 Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Bewegung von Fahrkorb und Gegengewicht

Grundsätzlich ist der Antrieb der Anlage stillzusetzen.

Stillsetzen des Antriebs bedeutet z. B., bei betriebsfähigen Anlagen den Hauptschalter zu betätigen und in der Aus-Stellung so zu sichern, dass er nicht unbeabsichtigt und unbefugt betätigt werden kann.

Bei Montage und Demontage von Treibscheibenaufzügen sind das jeweilige Gewicht des Fahrkorbs und das Gegengewicht so aufeinander abzustimmen, dass in allen Arbeitsphasen die Treibfähigkeit des Antriebs erhalten bleibt. Bei der Änderung des Fahrkorbgewichts ist das Gegengewicht entsprechend anzupassen.

4.6.1
Arbeiten an Fahrkorb oder Gegengewicht

Bei Arbeiten vom Fahrkorbdach aus ist grundsätzlich der Notbremsschalter (Not-Aus) zu betätigen, um unbeabsichtigte Fahrbewegungen zu vermeiden.

Bei Arbeiten an Fahrkorb oder Gegengewicht, z. B. beim Tragmittelwechsel, müssen unbeabsichtigte Bewegungen von Fahrkorb und Gegengewicht verhindert werden. Dies hat neben dem Betätigen und Sichern des Hauptschalters durch eine formschlüssige Sicherungsmaßnahme zu erfolgen.

Ist dies aus anlagespezifischen Gründen nicht möglich, sind zwei voneinander unabhängig wirkende kraftschlüssige Sicherungsmaßnahmen entgegen der Gefahr bringenden Bewegungsrichtung anzuwenden. Dies gilt jeweils für Fahrkorb und Gegengewicht.

Jede einzelne Sicherungsmaßnahme muss die betreffende Last sicher aufnehmen.

Eine sichere Ableitung von Kräften in Gebäudeteile ist zu gewährleisten.

Formschlüssige Sicherungsmaßnahmen sind z. B.:

  • sichere Abstützung mit gegen Verrutschen oder Kippen gesicherten Stützen

  • Absetzen auf Stützriegel

  • Anschlagen an Anschlagpunkten mit straff gespannten Anschlagmitteln

  • Aufsetzen auf Puffer

  • Verwendung einer Winde nach DIN EN 1808

Die alleinige Nutzung der kraftschlüssig wirkenden Fangvorrichtung ist keine ausreichende Sicherungsmaßnahme.

Das Abhängen des Fahrkorbs oder des Gegengewichts mit einem Seil- oder Kettenzug ist eine kraft- und keine formschlüssige Sicherungsmaßnahme. Entspricht die eingesetzte Winde den Anforderungen der DIN EN 1808, kann auf eine zusätzliche Sicherungsmaßnahme verzichtet werden.

4.6.2
Arbeiten unterhalb des Fahrkorbs oder des Gegengewichts

Arbeiten an der Unterseite des Fahrkorbs oder des Gegengewichts sind nach Stillsetzen des Antriebs in der für die Durchführung der Arbeiten geeigneten, tiefstmöglichen Position von Fahrkorb oder Gegengewicht im Schacht vorzunehmen. Dabei ist der Fahrkorb oder das Gegengewicht gegen unbeabsichtigte Bewegung zu sichern.

Maßnahmen gegen unbeabsichtigte Bewegung von Fahrkorb oder Gegengewicht in den Arbeitsbereich sind z. B. das Betätigen des Hauptschalters oder des Notbremsschalters auf dem Fahrkorbdach oder in der Schachtgrube.

Vor den Arbeiten an der Unterseite des Fahrkorbs von hydraulischen Aufzugsanlagen ist das Absperrventil zu schließen (Arbeiten an hydraulischen Systemen, siehe Abschnitt 3.8).

Bei Arbeiten am hydraulischen System unterhalb des Fahrkorbs ist dieser formschlüssig zu sichern (zu den formschlüssigen Sicherungsmaßnahmen siehe Abschnitt 4.6.1).

Muss der Fahrkorb für Arbeiten an dessen Unterseite in eine Position gebracht werden, die den Ausstieg aus der Schachtgrube verhindert, muss eine weitere fachkundige Person außerhalb der Schachtgrube bereitstehen.