Abschnitt 4.5 - 4.5 Arbeiten in der Schachtgrube
4.5.1 Zugang zur Schachtgrube
Beim Einsteigen in die Schachtgrube ist die dafür vorgesehene Einrichtung zu benutzen. Ist keine vorhanden, muss eine geeignete Leiter bereitgestellt und verwendet werden.
In der Schachtgrube ist mit besonderer Verschmutzung zu rechnen. Infolge der dadurch erhöhten Rutschgefahr müssen Leitern gegen Wegrutschen gesichert werden (siehe auch Abschnitt 4.1.2).
4.5.2 Arbeiten in der Schachtgrube
Arbeiten in der Schachtgrube dürfen nur ausgeführt werden, wenn insbesondere:
Maßnahmen gegen das Hineinfahren von Fahrkorb oder Gegengewicht bzw. hochziehbarem Personenaufnahmemittel oder Montagebühne in den Arbeitsbereich getroffen sind
sichergestellt ist, dass keine Gegenstände in die Schachtgrube fallen können
Maßnahmen getroffen sind, die ein unbeabsichtigtes Einschließen in der Schachtgrube verhindern
Maßnahmen getroffen sind, die einen Sturz anderer Personen in die Schachtgrube verhindern
Maßnahmen gegen das Hineinfahren von Fahrkorb, Gegengewicht bzw. hochziehbarem Personenaufnahmemittel oder Montagebühne siehe Abschnitt 4.6
Bei Gefahr durch Gase oder Dämpfe sind Freigaben von der verwendenden (betreibenden) oder koordinierenden Person für den Einstieg in Schachtgruben einzuholen.