Abschnitt 7.4 - Verbote
7.4.1
Abreiten
Beim Abbrechen von turmartigen baulichen Anlagen ist das Abreiten der oberen Bauwerkskante nicht zulässig.
7.4.2
Einreißen
Schornsteine dürfen nicht durch Einreißen abgebrochen werden.
7.4.1
Abreiten
Beim Abbrechen von turmartigen baulichen Anlagen ist das Abreiten der oberen Bauwerkskante nicht zulässig.
7.4.2
Einreißen
Schornsteine dürfen nicht durch Einreißen abgebrochen werden.