
Regeln bei Turm- und Schornsteinbauarbeiten
(bisher: BGI 778)
(bisher ZH 1/601)
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Stand der Vorschrift: Juli 1997
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Vorschriften und Regeln zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
Vorbemerkung
BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er die in BG-Vorschriften und -Regeln geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Diese BG-Information wurde von den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss "Bau" bei der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften erarbeitet und wird von den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft herausgegeben.
(Aufgenommen in das BGVR-Verzeichnis unter der Nummer BGI 778, bisherige ZH 1/601).
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Gemeinsame Bestimmungen | 4 |
Allgemeines | 4.1 |
Erste Hilfe und Rettungswesen | 4.2 |
Maßnahmen vor Arbeitsbeginn | 4.3 |
Arbeitsplätze | 4.4 |
Verkehrswege | 4.5 |
Arbeitsgerüste und Arbeitsbühnen | 4.6 |
Absturzsicherungen | 4.7 |
Schutz gegen herabfallende Gegenstände | 4.8 |
Einrichtungen zum Befördern von Personen und Lasten | 4.9 |
Zusätzliche Bestimmungen für die Montage von Betonfertigteilen | 5 |
Standsicherheit und Tragfähigkeit | 5.1 |
Kennzeichnung | 5.2 |
Transport, Lagerung, Einbau | 5.3 |
Zugänge bei kurzzeitigen Tätigkeiten | 5.4 |
Zusätzliche Bestimmungen für Schornsteinbauarbeiten | 6 |
Einrichtungen zum Besteigen von Schornsteinen | 6.1 |
Konsolgerüste | 6.2 |
Arbeiten an und in der Nähe von in Betrieb befindlichen Schornsteinen | 6.3 |
Zusätzliche Bestimmungen für das Abbrechen und Beseitigen von turmartigen baulichen Anlagen in Massivbauart | 7 |
Allgemeines | 7.1 |
Abbrechen mit Erdbaumaschinen | 7.2 |
Abwerfen von Abbruchmaterial | 7.3 |
Verbote | 7.4 |
Sprengen | 7.5 |
Schlitzen | 7.6 |
Sonderverfahren | 8 |
Zeitpunkt der Anwendung | 9 |
Vorschriften und Regeln | Anhang |