DGUV Information 203-021 - Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren -

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Betriebsanleitung

Für jede Desinfektionseinrichtung muss eine Betriebsanleitung (Information für Benutzende) des Herstellers, Einführers oder Lieferanten in deutscher Sprache vorhanden sein, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben für die bestimmungsgemäße Verwendung enthält.

Erforderliche sicherheitstechnische Angaben beziehen sich z. B. auf

  • das zu verwendende Desinfektionsmittel,

  • die Dosierhinweise des Herstellers,

  • die erforderliche Desinfektionsdauer,

  • die Gebrauchsdauer des Desinfektionsmittels,

  • das Betätigen der Desinfektionseinrichtung,

  • die Prüfung und Wartung der Desinfektionseinrichtung,

  • die Entsorgung des Desinfektionsmittels.