DGUV Information 203-021 - Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren -

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Abschnitt 3 - 3 Gefährdungsbeurteilung

Nach der Biostoffverordnung in Verbindung mit TRBA 250 ist eine Gefährdungsbeurteilung für nicht gezielte Tätigkeiten durchzuführen. Dabei muss ermittelt werden, welcher Risikogruppe die biologischen Arbeitsstoffe zugeordnet werden. Abhängig von den Bedingungen am Arbeitsplatz und den durchzuführenden Tätigkeiten ist die Schutzstufe festzulegen.

Siehe auch § 7 der Biostoffverordnung.

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist von Folgendem auszugehen:

Zu den Krankheitserregern, die nach dem heutigen Kenntnisstand in zahntechnischen Laboratorien von Bedeutung sind, zählen vor allem Mikroorganismen, die mit Speichel und/oder mit Blut übertragen werden können. Dies können z. B. sein: bestimmte Streptokokken (Risikogruppe 2), Viren, die zu Infektionen der oberen Atemwege führen (Risikogruppe 2), und Hepatitis- und -C-Viren (Risikogruppe 3**).

Siehe auch Bekanntmachungen des Robert Koch-Institutes, Infektionsprävention in der Zahnheilkunde - Anforderung an die Hygiene, Bundesgesundheitsblatt 49/2006 S. 375 ff.

Risikogruppe 3**

Das Infektionsrisiko für Arbeitnehmer ist begrenzt, da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann (Anhang III, Nr. 8, EG-Richtlinie 2002/54/EG).

In der Regel sind den Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in zahntechnischen Laboratorien Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufe 1 nach der Biostoffverordnung zuzuordnen.

Tätigkeiten am Desinfektionsplatz werden der Schutzstufe 2 zugeordnet (siehe auch TRBA 250).

Sensibilisierende und toxische Wirkungen durch biologische Arbeitsstoffe in zahntechnischen Laboratorien sind bisher nicht bekannt geworden.

Chemische Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln sind ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dies können z. B. sensibilisierende, reizende oder andere gesundheitsschädliche Wirkungen sein. Es kann eine inhalative und vor allem dermale Exposition vorliegen.