Abschnitt 5.7 - 5.7 Reinigung und Desinfektion von Oberflächen
Arbeits- und Ablageflächen des Desinfektionsplatzes sowie Oberflächen von Desinfektionseinrichtungen sind regelmäßig und nach einer Kontamination zu reinigen und zu desinfizieren.
Es empfiehlt sich, die Reinigung und Desinfektion arbeitstäglich durchzuführen. Siehe auch Kapitel 4.3, 5.3 und 5.6.