DGUV Information 201-018 - Handbetriebene Arbeitssitze

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Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich

2.1

Diese BG-Information findet Anwendung auf den Einsatz von handbetriebenen Arbeitssitzen, bei denen Chemiefaserseile als Tragmittel verwendet werden. Sie schließt Sicherungsmaßnahmen und Hinweise zur Rettung ein.

2.2

Diese BG-Information findet keine Anwendung auf den Einsatz von

  • Anlagen, die der Aufzugsverordnung unterliegen,

  • handbetriebenen Arbeitssitzen mit Drahtseilen aus Stahldrähten als Tragmittel,

    Bau und Ausrüstung fallen unter den Anwendungsbereich von DIN EN 1808. Betrieb siehe BG-Regeln "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (BGR 159, bisherige ZH 1/461).

  • Kranführeraufzügen,

  • Anlagen, die ausschließlich artistischen Vorführungen dienen,

  • Siloeinfahreinrichtungen oder

  • Einrichtungen zur Patientenbetreuung