Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich
2.1
Diese BG-Information findet Anwendung auf den Einsatz von handbetriebenen Arbeitssitzen, bei denen Chemiefaserseile als Tragmittel verwendet werden. Sie schließt Sicherungsmaßnahmen und Hinweise zur Rettung ein.
2.2
Diese BG-Information findet keine Anwendung auf den Einsatz von
Anlagen, die der Aufzugsverordnung unterliegen,
handbetriebenen Arbeitssitzen mit Drahtseilen aus Stahldrähten als Tragmittel,
Bau und Ausrüstung fallen unter den Anwendungsbereich von DIN EN 1808. Betrieb siehe BG-Regeln "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (BGR 159, bisherige ZH 1/461).
Kranführeraufzügen,
Anlagen, die ausschließlich artistischen Vorführungen dienen,
Siloeinfahreinrichtungen oder
Einrichtungen zur Patientenbetreuung