DGUV Information 201-018 - Handbetriebene Arbeitssitze

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Abschnitt 5.4 - Aufhängung des Sicherungssystems (Anschlagkonstruktion/Anschlagpunkt)

Die Tragfähigkeit ist entweder nach den Technischen Baubestimmungen für eine statische Einzellast von 6 kN oder durch Prüfung - zweimaliger Belastungsversuch in Benutzungsrichtung mit 7,5 kN bei einer Dauer von 5 Minuten - nachzuweisen. Im Einzelfall darf auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn die ausreichende Tragfähigkeit nach fachlicher Erfahrung durch den Unternehmer beurteilt werden kann.

Technische Baubestimmungen sind z.B. DIN 1045, DIN 1052 und DIN 18800.

Aufhängungen nach DIN EN 795 erfüllen die vorgenannten Forderungen.