Arbeiten an Fahrleitungsanlagen
(DGUV Information 203-019)
Information
(bisher BGI 769)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe November 2018
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Gefährdungsbeurteilung | 3.1 |
Rangfolge auszuwählender Schutzmaßnahmen | 3.2 |
Grundsätze für sicheres Arbeiten | 3.3 |
Persönliche Schutzausrüstung | 3.4 |
Unterweisungen | 3.5 |
Prüfungen | 3.6 |
Beschäftigungsbeschränkungen | 3.7 |
Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und Straßenverkehr | 4 |
Grundsätzliche Regelungen in der Infrastruktur der Deutschen Bahn AG | 4.1 |
Grundsätzliche Regelungen für die Infrastruktur der BOStrab-Bahnen und O-Busse | 4.2 |
Grundsätzliche Regelungen für die Infrastruktur sonstiger Bahnen | 4.3 |
Schutz gegen Absturz | 5 |
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) | 5.1 |
Beispiele für PSAgA zum Einsatz an Oberleitungsanlagen | 5.2 |
Besteigen von Masten | 5.3 |
Arbeiten auf Masten | 5.4 |
Arbeiten auf Oberleitungsmontagefahrzeugen | 5.5 |
Rettung | 5.6 |
Arbeiten an Querfeldern und Querverspannungen | 6 |
Umgang mit Hubarbeitsbühnen | 7 |
Einsatz von Leitern | 8 |
Einsatz von Anlegeleitern | 8.1 |
Einsatz von schienenfahrbaren Montageleitern | 8.2 |
Einsatz von Mastleitern | 8.3 |
Sicherheitsmaßnahmen gegen Gefahren durch unter Spannung stehende Teile der Fahrleitungsanlage | 9 |
Allgemeines | 9.1 |
Arbeiten im spannungsfreien Zustand | 9.2 |
Arbeiten unter Spannung | 9.3 |
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile | 9.4 |
Rückleitung | 9.5 |
Arbeiten an Masttrennschaltern über AC 1 kV/DC 1,5 kV | 9.6 |
Korrosionsschutzarbeiten | 10 |
Literaturverzeichnis | Anhang 1 |
Vorbemerkung
Arbeiten an und im Bereich von Fahrleitungsanlagen sind mit einer Vielzahl von Gefahren verbunden. So können neben den Gefahren, die vom elektrischen Strom ausgehen, Gefahren durch den Bahnbetrieb, durch Verkehrsbetrieb und dem Individualverkehr, Gefährdung durch Absturz, aber auch durch Gefahrstoffe vorliegen.
Diese DGUV Information richtet sich an Unternehmen, welche Infrastrukturanlagen betreiben und an Unternehmen und Versicherte, die Arbeiten in diesen Bereichen ausführen. Sie betreffen jedoch auch die Unternehmen, die als Auftraggeber auftreten.
Die Anforderungen dieser DGUV Information befreien die Unternehmen nicht von den Verpflichtungen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Sinne § 5 Arbeitsschutzgesetz.