DGUV Information 203-019 - Arbeiten an Fahrleitungsanlagen

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Arbeiten auf Masten

Bei der Durchführung von Arbeiten auf Masten haben sich die Versicherten mit PSAgA zu sichern. Hierbei ist der Auffanggurt immer in einem der Auffangsysteme gemäß Abschnitt 5.1 zu verwenden.

Zusätzlich haben sich die Versicherten mittels eines Halteseils am Arbeitsplatz zu positionieren. Das Halteseil ist mittels einer Längeneinstellvorrichtung auf die erforderliche Länge einzustellen.

Bei der Positionierung am Arbeitsplatz wird ein Halteseil von einer seitlichen Halteöse des Auffanggurtes um ein tragfähiges Bauelement des Oberleitungsmastes zur gegenüberliegenden Halteöse geführt (zweisträngige Seilführung).

Die alleinige zweisträngige Arbeitsplatzpositionierung stellt keine Sicherung gegen Absturz dar.