DGUV Information 203-018 - Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen auf Brandstellen

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Anhang 1 - Musterbetriebsanweisung

Betrieb/Abteilung:Betriebsanweisung
gemäß § 14 Abs. 1 GefStoffV
Datum: _______________________
Unterschrift: ___________________

Anwendungsbereich

Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen auf erkalteten Brandstellen

Gefahrstoffbezeichnung

Vorkommen können z. B. Halogenwasserstoffe (z. B. Chlorwasserstoff/Salzsäure), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH, z. B. Benzo(a)pyren), polychlorierte Biphenyle (PCB), polyhalogenierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PHDD, PHDF) sowie andere, durch den Brand freigesetzte Gefahrstoffe (z. B. infolge Aufplatzens von Behältern).

Gefahren für Mensch und Umwelt

Gefahrstoffe in Brandrückständen und Rauchgasniederschlägen können reizend, gesundheitsschädlich oder Krebs erzeugend sein, wenn es zu unmittelbarem Hautkontakt oder zum Einatmen von Stäuben kommt.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

  • Instandsetzungsarbeiten nur in Abstimmung mit dem Anlagenverantwortlichen und nach Freigabe der Brandstelle durch die Feuerwehr beginnen.

  • Persönliche Schutzausrüstungen benutzen:

    Schutzhandschuhe _____________________
    Einwegschutzanzug ____________________
    Atemschutzgerät ______________________
    Schutzbrille __________________________
    Schutzschuhe _________________________

Nach Gebrauch ordnungsgemäß reinigen und aufbewahren oder entsorgen.

  • Hautschutzpräparate benutzen:

    Hautschutzmittel
    (vor/während der Arbeit) ________________________
    Hautreinigungsmittel ____________________________
    Hautpflegemittel
    (nach der Arbeit) _____________________________
  • Instandsetzungsarbeiten so durchführen, dass möglichst kein Staub entsteht oder aufgewirbelt wird und Brandrückstände oder Rauchgasniederschläge nicht in saubere Bereiche verschleppt werden.

  • Staub auf Anlagenteilen absaugen, Anlagenteile durch Abwischen mit feuchtem Lappen oder Abbürsten und gleichzeitigem Absaugen reinigen.

  • Verbrannte/pyrolysierte Anlagenteile möglichst behutsam demontieren (nicht abreißen, nicht werfen) und noch im Arbeitsbereich staubdicht verpacken (z. B. in Behältern oder Kunststoffsäcken).

  • Verunreinigte Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel nach Gebrauch noch im Arbeitsbereich reinigen.

  • Ggf. bei Beendigung der Instandsetzungsarbeiten Arbeitsbereich reinigen (Absaugen des Fußbodens).

  • Zum Absaugen Industriestaubsauger _______________________ benutzen.

  • Beim Verlassen der Brandstelle Schuhe/Stiefel reinigen und verschmutzte persönliche Schutzausrüstung gegen saubere Arbeitskleidung auswechseln.

  • Auf der Brandstelle sind das Rauchen, Trinken und Essen und das Aufbewahren von Nahrungs- und Genussmitteln verboten.

  • Vor Pausen und nach der Arbeit Gesicht, Hals, Arme und Hände mit viel Wasser gründlich reinigen.

  • Über Fluchtwege, Notausgänge, Standorte von Feuerlöschern und Notrufeinrichtungen informieren.

Verhalten im Gefahrfall

Erste HilfeNotruf 112
Ersthelfer __________________________________________________________________
Augenkontakt:Auge unter Schutz des unverletzten Auges ausgiebig mit Wasser spülen
Hautkontakt:Haut mit viel Wasser spülen
Verschlucken:Arzt aufsuchen, kein Erbrechen auslösen

Sachgerechte Entsorgung

Abfall sortieren und in entsprechend gekennzeichnete Behälter geben