DGUV Information 203-018 - Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen auf Brandstellen

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Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen auf Brandstellen
(bisher: BGI 766)

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Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Stand der Vorschrift: Ausgabe Oktober 2009

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Diese Information wurde von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro erstellt, redaktionell überarbeitet und an den Stand des Regelwerkes angepasst.

InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Pflichten des Unternehmers2
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln3
Persönliche Schutzausrüstungen4
Entsorgung5
Erste Hilfe6
MusterbetriebsanweisungAnhang 1
Leitfaden zur Gefährdungseinschätzung vor Ort aus VdS 2357: Richtlinien zur BrandschadensanierungAnhang 2
LiteraturverzeichnisAnhang 3
Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Soweit in Informationen verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben werden, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

Vorbemerkung

Bei Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen auf erkalteten Brandstellen kann es zu einer Gefährdung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe in Brandrückständen und Rauchgasniederschlägen kommen. In den Rauchgasniederschlägen konnten inzwischen eine Vielzahl toxischer Stoffe identifiziert werden. Die stoffliche Zusammensetzung des Brandgutes sowie die Brandbedingungen sind entscheidend für Art und Menge der entstehenden Gefahrstoffe. So wurden in den Rauchniederschlägen u. a. saure Kondensate (z. B. Salzsäure), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH, z. B. Benzo(a)pyren), polychlorierte Biphenyle (PCB) und polyhalogenierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PHDD, PHDF) nachgewiesen, die in der Regel stark adsorptiv an Ruß und Brandrückstände gebunden sind. Diese Stoffe sind u. a. reizend, gesundheitsschädlich oder Krebs erzeugend. Gasförmige Brandfolgeprodukte treten auf einer erkalteten Brandstelle in der Regel nicht mehr auf.

Für ein sicheres Arbeiten sind deshalb neben der Gewährleistung der elektrischen Sicherheit u. a. Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahrstoffeinwirkungen erforderlich.

Diese Information soll dem Unternehmer eine Hilfestellung geben, wie die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umgesetzt werden können.