DGUV Information 209-052 - Elektrostatisches Beschichten

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Gesundheitsgefährdungen

4.3.1 Allgemeines

Die meisten Beschichtungsstoffe enthalten Gefahrstoffe und können daher die Gesundheit schädigen. Informationen zu den Gesundheits- und Umweltgefahren von Beschichtungsstoffen sind z. B. in den Sicherheitsdatenblättern, in den Gefahrstoffinformationen der Unfallversicherungsträger und in den technischen Merkblättern aufgeführt. Die wichtigsten Gesundheitsgefahren werden in den folgenden Abschnitten beschrieben. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen werden z. B. in der DGUV Regel 109-013 behandelt.

4.3.2 Beschichtungspulver und Flock

Gesundheitsgefährdungen beim Umgang mit Pulverlack und Flock entstehen zum einen durch die Einwirkung von gefährlichen Stoffen, die in den Materialien enthalten sein können, zum anderen durch den Beschichtungsstoff selbst.

Wegen der seit 1998 geltenden Einstufung von TGIC (Triglycidylisocyanurat, Härter) als "erbgutverändernd" sind in Europa fast keine TGIC-haltigen Beschichtungspulver mehr am Markt. Außereuropäisch sind TGIC-Produkte allerdings weiterhin sehr beliebt.

Für Beschichtungspulver und Flock gilt nach der neuen TRGS 900 der Allgemeine Staubgrenzwert; dieser beträgt für einatembaren Staub 10 mg/m3 und für Feinstaub 1,25 mg/m3 (bisher 3 mg/m3). Der bisherige Grenzwert für Feinstaub ist nur unter besonderen Bedingungen anwendbar.

Einige Pulverlacke enthalten schwermetallhaltige Pigmente (z. B. Blei). Die deutsche Pulverlackindustrie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf Bleipigmente eingegangen. Bleihaltige Produkte müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Bei Verarbeitung schwermetallhaltiger Beschichtungspulver sind die relevanten Grenzwerte zu einzuhalten.

4.3.3 Flüssige Beschichtungsstoffe

Bei der Verarbeitung flüssiger Beschichtungsstoffe sind besonders folgende Gefährdungen zu beachten:

  • stark entfettende Wirkung auf die Haut durch Lösemittel;

  • toxisch-irritative Wirkung auf die Atemwege durch z. B. Lösemittel, Styrol oder isocyanathaltige Härter, Peroxidhärter;

  • akute und chronische Einwirkungen auf das Nervensystem (narkotische Wirkung) durch Lösemittel oder Styrol;

  • haut- bzw. atemwegssensibilisierende Wirkung durch z. B. Epoxidharze oder isocyanathaltige Härter.

Auch Wasserlacke enthalten noch einen Anteil Lösemittel, darunter auch Glykoletherderivate, die z. T. als fruchtschädigend eingestuft sind.

Ferner sind wasserbasierte Beschichtungsstoffe in der Regel mit Bioziden konserviert, um Verkeimungen zu reduzieren. Biozide wirken reizend und sensibilisierend.

UV-härtende Lacksysteme enthalten z. B. Photoinitiatoren, die reizend und sensibilisierend wirken.