Anhang 1 - Festlegung feuer- und explosionsgefährdeter Bereiche mit Zoneneinteilung - Verarbeitungsbeispiele
Es wird empfohlen, die Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, in Zonen einzuteilen. Die Einteilung der Zonen erfolgt in Abhängigkeit von der Art der Beschichtungsstoffe und der Beschaffenheit der Anlage.
Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungsstoffen (A1.1)
Für die Zonenfestlegung an Lackierarbeitsplätzen zum Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungsstoffen können zwei unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen herangezogen werden:
Beim Konzentrationskriterium erfolgt die Zonenfestlegung nach der rechnerischen mittleren Durchschnittkonzentration brennbarer Lösemittel in Luft, deren Berechnung in der DIN EN 12215 beschrieben ist (siehe Anhang 4.1). Dabei steht "verspritzte Höchstmenge flüssiger organischer Beschichtungsstoffe/Stunde" für den maximalen Massestromwert, der auch bei kurzzeitigem Einsatz nicht überschritten wird.
Bei der Anwendung dieses Kriteriums wird unterschieden, ob die rechnerische mittlere Durchschnittskonzentration kleiner als 25 % der Unteren Explosionsgrenze UEG (mit oder ohne Bedienperson) oder größer als 25 % der UEG (nur zulässig ohne Bedienperson) ist.
Das Konzentrationskriterium ist überwiegend für neuere Anlagen anzuwenden, bei denen der Hersteller die Einhaltung der DIN EN 12215 oder DIN EN 13355 bestätigt hat.
Überwiegend für ältere Anlagen oder für einfache Lackiereinrichtungen (z. B mobile Absaugwände), die nicht die Anforderungen der DIN EN 12215 oder DIN EN 13355 erfüllen, wird die Zoneneinteilung nach der Höhe des Flammpunkts des Beschichtungsstoffs vorgenommen. Beispiele zum Flammpunktkriterium siehe DGUV Information 209-046.
Hinweise: |
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Verarbeiten von pulverförmigen Beschichtungsstoffen (A1.2)
Die Zonenfestlegung an Anlagen zum Verarbeiten von pulverförmigen Beschichtungsstoffen erfolgt nach der rechnerischen mittleren Durchschnittkonzentration entzündbaren Beschichtungspulvers in Luft. Die Berechnung ist in der DIN EN 12981 beschrieben (siehe Anhang 4.2). Dabei ist die "pro Stunde versprühte höchste Pulverlackmenge" zu verstehen als der maximale Massestromwert, der auch bei kurzzeitigem Einsatz nicht überschritten wird.
Hinweis: |
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Derzeit wird die DIN EN 12981 überarbeitet. Nach derzeitigem Stand wird es eine Reduzierung der Ex-Zoneneinteilung geben: auf sämtliche Zonen außerhalb von Kabinen an ständigen Öffnungen soll verzichtet werden, und auch in Abluftleitungen sollen die Anforderungen herabgesetzt werden. |
Verarbeiten von entzündbarem Flock (A1.3)
Die Zonenfestlegung an Anlagen zur Verarbeiten von entzündbarem Flock erfolgt nach der rechnerischen mittleren Durchschnittkonzentration von Flock in Luft, deren Berechnung in der DIN EN 50223 beschrieben ist (siehe Anhang 3.3). Dabei steht die "pro Stunde versprühte höchste Flockmenge" für den maximalen Massestromwert, der auch bei kurzzeitigem Einsatz nicht überschritten wird.
A 1.1
Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungsstoffen
A1.1.1
Beispiel für die Verarbeitung flüssiger organischer Beschichtungsstoffe in Spritz- und Sprühkabinen mit oder ohne Bedienperson
Die mittlere Konzentration an brennbaren Lösemitteln (unabhängig vom Flammpunkt!) muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≥ 25 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.1). Für eine mittlere Konzentration > 25 % der UEG siehe Beispiel 1.1.2.
Art der Lüftung | Einteilung der Bereiche in Zonen | |
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innerhalb von Ständen und Kabinen | technische Lüftung | Zone 2 |
an Standöffnungen-(ständige Öffnungen, aber keine Türen) | technische Lüftung | Zone 2: 1 m |
Abb. A1-1 Spritz- und Sprühkabinen mit oder ohne Bedienperson
Hinweis: |
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Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche. |
A1.1.2
Beispiel für die Verarbeitung flüssiger organischer Beschichtungsstoffe in Spritz- und Sprühkabinen ohne Bedienperson
Die mittlere Konzentration an brennbaren Lösemitteln (unabhängig vom Flammpunkt!) muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.1); dies gilt auch für Umluftsysteme. Für eine mittlere Konzentration ≤ 25 % der UEG siehe Beispiel A1.1.
Art der Lüftung | Einteilung der Bereiche in Zonen | |
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innerhalb von Ständen und Kabinen | technische Lüftung | Zone 1 |
an Standöffnungen (ständige Öffnungen, aber keine Türen) | technische Lüftung | Zone 2: 1 m Abstand/Radius |
Abb. A1-2 Spritz- und Sprühkabine ohne Bedienperson
Hinweis: |
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Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche. |
A1.2
Verarbeiten von pulverförmigen Beschichtungsstoffen
A1.2.1
Beispiel für die Verarbeitung von Pulverlacken in einem Pulver-Sprühstand mit offenem Rückgewinnungssystem
Die mittlere Konzentration an Pulverlack muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.2).
Art der Lüftung | Einteilung der Bereiche in Zonen | |
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innerhalb von Ständen einschl. offenem Rückgewinnungssystem | technische Lüftung | Zone 22 |
an Standöffnungen | technische Lüftung | Zone 22: 1 m Abstand/Radius |
innerhalb des offenen Rückgewinnungssystems | technische Lüftung | Zone 21 |
Abb. A1-3 Pulver-Sprühstand mit offenem Rückgewinnungssystem
Hinweis: |
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Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche. |
A1.2.2
Beispiel für die Verarbeitung von Pulverlacken in einer Pulver-Sprühkabine mit geschlossenem Rückgewinnungssystem und einer Öffnung zum Handsprühen
Die mittlere Konzentration an Pulverlack muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.2).
Abb. A1-4 Pulver-Sprühkabine mit geschlossenem Rückgewinnungssystem und einer Öffnung zum Handsprühen
Hinweis: |
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Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche. |
Art der Lüftung | Einteilung der Bereiche in Zonen | |
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innerhalb der Pulver-Sprühkabine | technische Lüftung | Zone 22 |
an Standöffnungen der Kabine (ständige Öffnungen, aber keine Türen) | technische Lüftung | Zone 22: 1 m Abstand/Radius |
an Einfahr- und Ausfahröffnungen | technische Lüftung | Zone 22: 1 m Abstand/Radius |
in der umhausten Pulverversorgungseinrichtung | technische Lüftung | Zone 22 |
in Abluftleitungen zwischen Sprühkabine und Pulverrückgewinnung | technische Lüftung | Zone 22 |
in der Pulverrückgewinnung | technische Lüftung | siehe A1.2.4 |
A1.2.3
Beispiel für die Verarbeitung von Pulverlacken in einer Pulver-Sprühkabine mit geschlossenem Rückgewinnungssystem und Vor- oder Nachbeschichtungsplatz
Die mittlere Konzentration an Pulverlack muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.2).
Art der Lüftung | Einteilung der Bereiche in Zonen | |
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Innerhalb der Pulver-Sprühkabine | technische Lüftung | Zone 22 |
An Standöffnungen der Kabine (ständige Öffnungen, aber keine Türen) | technische Lüftung | Zone 22: 1 m Abstand/Radius |
An Einfahr- und Ausfahröffnungen | technische Lüftung | Zone 22: 1 m Abstand/Radius |
AmVor-/Nachbeschichtungsplatz | technische Lüftung | Zone 22: im festgelegten Bereich und zusätzlich in 1 m Abstand/Radius |
In Abluftleitungen zwischen Sprühkabine und Pulverrückgewinnung | technische Lüftung | Zone 22 |
in der Pulverrückgewinnung | technische Lüftung | siehe A1.2.4 |
Abb. A1-5 Pulver-Sprühkabine mit geschlossenem Rückgewinnungssystem und Vor- und Nachbeschichtungsplatz
Hinweis: |
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Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche. |
A1.2.4
Beispiele für die Zoneneinteilung in geschlossenen Rückgewinnungsanlagen
(Pulver und Flock)
Die Zoneneinteilung in geschlossenen Rückgewinnungsanlagen hängt von der Bauweise der Filtersysteme, der gefilterten Staubmenge und gegebenenfalls von installierten Überwachungseinrichtungen ab.
Ort | Zone | Zusatzmaßnahmen |
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Inneres des Vorabscheiders (z. B. Zyklon) | Zone 21 | |
Rohluftseite im Inneren von geschlossenen Rückgewinnungssystemen | Zone 20 | |
Zone 21 | Entstaubung ist nach folgenden Gesichtspunkten optimiert:
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Reinluftseite des Hauptfilters im Inneren von geschlossenen Rückgewinnungssystemen | Zone 21 | Ohne Überwachung der Filter und mit unbekannten Staubbedingungen oder einer berechneten Staubkonzentration von > 1 % der UEG1) |
Zone 22 | Ohne Überwachung des Filters und mit einer berechneten Staubkonzentration von < 1 % der UEG1) | |
Keine Zone | Mit Überwachung der Staubkonzentration auf der Reinluftseite des Filters (z. B. Partikelsensor) und mit Verriegelung der technischen Lüftung oder mit starrem Filtermedium | |
Hinweis Die Haltbarkeit von starren Filtermedien entspricht der Lebenszeit der Kabine, da sich das Medium nicht verbiegt und nicht verschleißt. Aus diesem Grund ist kein Filterdurchbruch zu erwarten. | ||
Keine Zone | Mit einem überwachten Nachfilter (z. B. Differenzdruckschalter). Die Überwachung des Nachfilters ist mit dem nachgeschalteten Ventilator zu verriegeln. | |
1) Zur Berechnung der Staubkonzentration siehe Anhang 5 |
A1.3
Verarbeiten von entzündbarem Flock
A1.3.1
Beispiel für die Verarbeitung von Flock in einem Hand-Flockstand mit offenem Flock-Rückgewinnungssystem
Die mittlere Konzentration an Flock muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.3).
Die mittlere Konzentration an brennbaren Lösemitteln (unabhängig vom Flammpunkt!) muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 20 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.1).
Art der Lüftung | Einteilung der Bereiche in Zonen | |
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innerhalb vom Flockstand | technische Lüftung | Zone 22 |
innerhalb des offenen Rückgewinnungssystems (nicht dargestellt) | technische Lüftung | Zone 21 |
Abb. A1-6 Hand-Flockstand mit offenem Flock-Rückgewinnungssystem
Hinweis: |
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Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche. |
A1.3.2
Beispiel für die Verarbeitung von Flock in einem Hand-Flockstand mit geschlossenem Flock-Rückgewinnungssystem
Die mittlere Konzentration an Flock muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.3).
Die mittlere Konzentration an brennbaren Lösemitteln (unabhängig vom Flammpunkt!) muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 20 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.1).
Art der Lüftung | Einteilung der Bereiche in Zonen | |
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innerhalb vom Flockstand | technische Lüftung | Zone 22: im Inneren |
in Abluftleitungen zwischen Flockstand und Flock-Rückgewinnung | technische Lüftung | Zone 22: im Inneren |
innerhalb des geschlossenen Flock-Rückgewinnungssystems | technische Lüftung | siehe A1.2.4 |
Abb. A1-7 Hand-Flockstand mit geschlossenem Flock-Rückgewinnungssystem
Hinweis: |
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Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche. |
A1.3.3
Beispiel für die Verarbeitung von Flock in einer automatischen Flockanlage mit geschlossenem Flock-Rückgewinnungssystem (Filter)
Die mittlere Konzentration an Flock muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.3).
Die mittlere Konzentration an brennbaren Lösemitteln (unabhängig vom Flammpunkt!) muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 20 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.1)
Art der Lüftung | Einteilung der Bereiche in Zonen | |
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innerhalb vom Flockkabine | technische Lüftung | Zone 22: im Inneren |
in Abluftleitungen zwischen Flockkabine und Flock-Rückgewinnung | technische Lüftung | Zone 22 |
innerhalb des geschlossenen Flock-Rückgewinnungssystems | technische Lüftung | siehe A1.2.4 |
Abb. A1-8 Automatische (ortsfeste) Flockanlage mit geschlossenem Flock-Rückgewinnungssystem
Hinweis: |
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Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche. |