DGUV Information 209-052 - Elektrostatisches Beschichten

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Anhang 1 - Festlegung feuer- und explosionsgefährdeter Bereiche mit Zoneneinteilung - Verarbeitungsbeispiele

Es wird empfohlen, die Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, in Zonen einzuteilen. Die Einteilung der Zonen erfolgt in Abhängigkeit von der Art der Beschichtungsstoffe und der Beschaffenheit der Anlage.

Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungsstoffen (A1.1)

Für die Zonenfestlegung an Lackierarbeitsplätzen zum Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungsstoffen können zwei unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen herangezogen werden:

Beim Konzentrationskriterium erfolgt die Zonenfestlegung nach der rechnerischen mittleren Durchschnittkonzentration brennbarer Lösemittel in Luft, deren Berechnung in der DIN EN 12215 beschrieben ist (siehe Anhang 4.1). Dabei steht "verspritzte Höchstmenge flüssiger organischer Beschichtungsstoffe/Stunde" für den maximalen Massestromwert, der auch bei kurzzeitigem Einsatz nicht überschritten wird.

Bei der Anwendung dieses Kriteriums wird unterschieden, ob die rechnerische mittlere Durchschnittskonzentration kleiner als 25 % der Unteren Explosionsgrenze UEG (mit oder ohne Bedienperson) oder größer als 25 % der UEG (nur zulässig ohne Bedienperson) ist.

Das Konzentrationskriterium ist überwiegend für neuere Anlagen anzuwenden, bei denen der Hersteller die Einhaltung der DIN EN 12215 oder DIN EN 13355 bestätigt hat.

Überwiegend für ältere Anlagen oder für einfache Lackiereinrichtungen (z. B mobile Absaugwände), die nicht die Anforderungen der DIN EN 12215 oder DIN EN 13355 erfüllen, wird die Zoneneinteilung nach der Höhe des Flammpunkts des Beschichtungsstoffs vorgenommen. Beispiele zum Flammpunktkriterium siehe DGUV Information 209-046.

ccc_1704_170501_09.jpgHinweise:
  • Derzeit werden DIN EN 12215 und DIN EN 13355 überarbeitet. Nach derzeitigem Stand wird es eine Reduzierung der Ex-Zoneneinteilung geben: auf sämtliche Zonen außerhalb von Kabinen an ständigen Öffnungen soll verzichtet werden, wenn im Inneren die rechnerische Konzentration auf 25 % der UEG begrenzt ist (Zone 2). Auch in Abluftleitungen sollen die Anforderungen herabgesetzt werden.

  • Bei ausschließlicher Verarbeitung von nichtentzündbaren Beschichtungsstoffen kann auf die Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche verzichtet beziehungsweise die Ausbreitung und die Einteilung der Zonen reduziert werden.

Verarbeiten von pulverförmigen Beschichtungsstoffen (A1.2)

Die Zonenfestlegung an Anlagen zum Verarbeiten von pulverförmigen Beschichtungsstoffen erfolgt nach der rechnerischen mittleren Durchschnittkonzentration entzündbaren Beschichtungspulvers in Luft. Die Berechnung ist in der DIN EN 12981 beschrieben (siehe Anhang 4.2). Dabei ist die "pro Stunde versprühte höchste Pulverlackmenge" zu verstehen als der maximale Massestromwert, der auch bei kurzzeitigem Einsatz nicht überschritten wird.

ccc_1704_170501_09.jpgHinweis:
Derzeit wird die DIN EN 12981 überarbeitet. Nach derzeitigem Stand wird es eine Reduzierung der Ex-Zoneneinteilung geben: auf sämtliche Zonen außerhalb von Kabinen an ständigen Öffnungen soll verzichtet werden, und auch in Abluftleitungen sollen die Anforderungen herabgesetzt werden.

Verarbeiten von entzündbarem Flock (A1.3)

Die Zonenfestlegung an Anlagen zur Verarbeiten von entzündbarem Flock erfolgt nach der rechnerischen mittleren Durchschnittkonzentration von Flock in Luft, deren Berechnung in der DIN EN 50223 beschrieben ist (siehe Anhang 3.3). Dabei steht die "pro Stunde versprühte höchste Flockmenge" für den maximalen Massestromwert, der auch bei kurzzeitigem Einsatz nicht überschritten wird.

A 1.1
Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungsstoffen

A1.1.1
Beispiel für die Verarbeitung flüssiger organischer Beschichtungsstoffe in Spritz- und Sprühkabinen mit oder ohne Bedienperson

Die mittlere Konzentration an brennbaren Lösemitteln (unabhängig vom Flammpunkt!) muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≥ 25 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.1). Für eine mittlere Konzentration > 25 % der UEG siehe Beispiel 1.1.2.

Art der LüftungEinteilung der Bereiche in Zonen
innerhalb von Ständen und Kabinentechnische LüftungZone 2
an Standöffnungen-(ständige Öffnungen, aber keine Türen)technische LüftungZone 2: 1 m
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Abb. A1-1 Spritz- und Sprühkabinen mit oder ohne Bedienperson

ccc_1704_170501_09.jpgHinweis:
Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche.

A1.1.2
Beispiel für die Verarbeitung flüssiger organischer Beschichtungsstoffe in Spritz- und Sprühkabinen ohne Bedienperson

Die mittlere Konzentration an brennbaren Lösemitteln (unabhängig vom Flammpunkt!) muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.1); dies gilt auch für Umluftsysteme. Für eine mittlere Konzentration ≤ 25 % der UEG siehe Beispiel A1.1.

Art der LüftungEinteilung der Bereiche in Zonen
innerhalb von Ständen und Kabinentechnische LüftungZone 1
an Standöffnungen (ständige Öffnungen, aber keine Türen)technische LüftungZone 2: 1 m Abstand/Radius
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Abb. A1-2 Spritz- und Sprühkabine ohne Bedienperson

ccc_1704_170501_09.jpgHinweis:
Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche.

A1.2
Verarbeiten von pulverförmigen Beschichtungsstoffen

A1.2.1
Beispiel für die Verarbeitung von Pulverlacken in einem Pulver-Sprühstand mit offenem Rückgewinnungssystem

Die mittlere Konzentration an Pulverlack muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.2).

Art der LüftungEinteilung der Bereiche in Zonen
innerhalb von Ständen einschl. offenem Rückgewinnungssystemtechnische LüftungZone 22
an Standöffnungentechnische LüftungZone 22: 1 m Abstand/Radius
innerhalb des offenen Rückgewinnungssystemstechnische LüftungZone 21
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Abb. A1-3 Pulver-Sprühstand mit offenem Rückgewinnungssystem

ccc_1704_170501_09.jpgHinweis:
Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche.

A1.2.2
Beispiel für die Verarbeitung von Pulverlacken in einer Pulver-Sprühkabine mit geschlossenem Rückgewinnungssystem und einer Öffnung zum Handsprühen

Die mittlere Konzentration an Pulverlack muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.2).

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Abb. A1-4 Pulver-Sprühkabine mit geschlossenem Rückgewinnungssystem und einer Öffnung zum Handsprühen

ccc_1704_170501_09.jpgHinweis:
Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche.
Art der LüftungEinteilung der Bereiche in Zonen
innerhalb der Pulver-Sprühkabinetechnische LüftungZone 22
an Standöffnungen der Kabine (ständige Öffnungen, aber keine Türen)technische LüftungZone 22: 1 m Abstand/Radius
an Einfahr- und Ausfahröffnungentechnische LüftungZone 22: 1 m Abstand/Radius
in der umhausten Pulverversorgungseinrichtungtechnische LüftungZone 22
in Abluftleitungen zwischen Sprühkabine und Pulverrückgewinnungtechnische LüftungZone 22
in der Pulverrückgewinnungtechnische Lüftungsiehe A1.2.4

A1.2.3
Beispiel für die Verarbeitung von Pulverlacken in einer Pulver-Sprühkabine mit geschlossenem Rückgewinnungssystem und Vor- oder Nachbeschichtungsplatz

Die mittlere Konzentration an Pulverlack muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.2).

Art der LüftungEinteilung der Bereiche in Zonen
Innerhalb der Pulver-Sprühkabinetechnische LüftungZone 22
An Standöffnungen der Kabine (ständige Öffnungen, aber keine Türen)technische LüftungZone 22: 1 m Abstand/Radius
An Einfahr- und Ausfahröffnungentechnische LüftungZone 22: 1 m Abstand/Radius
AmVor-/Nachbeschichtungsplatztechnische LüftungZone 22: im festgelegten Bereich und zusätzlich in 1 m Abstand/Radius
In Abluftleitungen zwischen Sprühkabine und Pulverrückgewinnungtechnische LüftungZone 22
in der Pulverrückgewinnungtechnische Lüftungsiehe A1.2.4
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Abb. A1-5 Pulver-Sprühkabine mit geschlossenem Rückgewinnungssystem und Vor- und Nachbeschichtungsplatz

ccc_1704_170501_09.jpgHinweis:
Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche.

A1.2.4
Beispiele für die Zoneneinteilung in geschlossenen Rückgewinnungsanlagen
(Pulver und Flock)

Die Zoneneinteilung in geschlossenen Rückgewinnungsanlagen hängt von der Bauweise der Filtersysteme, der gefilterten Staubmenge und gegebenenfalls von installierten Überwachungseinrichtungen ab.

OrtZoneZusatzmaßnahmen
Inneres des Vorabscheiders (z. B. Zyklon)Zone 21
Rohluftseite im Inneren von geschlossenen RückgewinnungssystemenZone 20
Zone 21Entstaubung ist nach folgenden Gesichtspunkten optimiert:
  • Die erzeugte Staubwolke ist so klein wie möglich zu halten und darf sich nicht weiter als 0,5 m von der Oberfläche des Filtereinsatzes entfernt ausbreiten.

  • Filterelemente werden nicht gleichzeitig entstaubt.

  • Der Luftstrom wird über die gesamte Betriebszeit aufrecht erhalten.

Reinluftseite des Hauptfilters im Inneren von geschlossenen RückgewinnungssystemenZone 21Ohne Überwachung der Filter und mit unbekannten Staubbedingungen oder einer berechneten Staubkonzentration von > 1 % der UEG1)
Zone 22Ohne Überwachung des Filters und mit einer berechneten Staubkonzentration von < 1 % der UEG1)
Keine ZoneMit Überwachung der Staubkonzentration auf der Reinluftseite des Filters (z. B. Partikelsensor) und mit Verriegelung der technischen Lüftung
oder
mit starrem Filtermedium
Hinweis
Die Haltbarkeit von starren Filtermedien entspricht der Lebenszeit der Kabine, da sich das Medium nicht verbiegt und nicht verschleißt. Aus diesem Grund ist kein Filterdurchbruch zu erwarten.
Keine ZoneMit einem überwachten Nachfilter (z. B. Differenzdruckschalter). Die Überwachung des Nachfilters ist mit dem nachgeschalteten Ventilator zu verriegeln.
1) Zur Berechnung der Staubkonzentration siehe Anhang 5

A1.3
Verarbeiten von entzündbarem Flock

A1.3.1
Beispiel für die Verarbeitung von Flock in einem Hand-Flockstand mit offenem Flock-Rückgewinnungssystem

Die mittlere Konzentration an Flock muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.3).

Die mittlere Konzentration an brennbaren Lösemitteln (unabhängig vom Flammpunkt!) muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 20 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.1).

Art der LüftungEinteilung der Bereiche in Zonen
innerhalb vom Flockstandtechnische LüftungZone 22
innerhalb des offenen Rückgewinnungssystems (nicht dargestellt)technische LüftungZone 21
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Abb. A1-6 Hand-Flockstand mit offenem Flock-Rückgewinnungssystem

ccc_1704_170501_09.jpgHinweis:
Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche.

A1.3.2
Beispiel für die Verarbeitung von Flock in einem Hand-Flockstand mit geschlossenem Flock-Rückgewinnungssystem

Die mittlere Konzentration an Flock muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.3).

Die mittlere Konzentration an brennbaren Lösemitteln (unabhängig vom Flammpunkt!) muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 20 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.1).

Art der LüftungEinteilung der Bereiche in Zonen
innerhalb vom Flockstandtechnische LüftungZone 22: im Inneren
in Abluftleitungen zwischen Flockstand und Flock-Rückgewinnungtechnische LüftungZone 22: im Inneren
innerhalb des geschlossenen Flock-Rückgewinnungssystemstechnische Lüftungsiehe A1.2.4
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Abb. A1-7 Hand-Flockstand mit geschlossenem Flock-Rückgewinnungssystem

ccc_1704_170501_09.jpgHinweis:
Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche.

A1.3.3
Beispiel für die Verarbeitung von Flock in einer automatischen Flockanlage mit geschlossenem Flock-Rückgewinnungssystem (Filter)

Die mittlere Konzentration an Flock muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 50 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.3).

Die mittlere Konzentration an brennbaren Lösemitteln (unabhängig vom Flammpunkt!) muss in der Kabine auf einen rechnerischen Wert von ≤ 20 % der UEG begrenzt sein (siehe Anhang 4.1)

Art der LüftungEinteilung der Bereiche in Zonen
innerhalb vom Flockkabinetechnische LüftungZone 22: im Inneren
in Abluftleitungen zwischen Flockkabine und Flock-Rückgewinnungtechnische LüftungZone 22
innerhalb des geschlossenen Flock-Rückgewinnungssystemstechnische Lüftungsiehe A1.2.4
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Abb. A1-8 Automatische (ortsfeste) Flockanlage mit geschlossenem Flock-Rückgewinnungssystem

ccc_1704_170501_09.jpgHinweis:
Explosionsgefährdete Bereiche gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete Bereiche.