Abschnitt 8 - 8 Wiederverlegen von Leitungen
Wenn Leitungen, deren ursprüngliche Lage zur Durchführung von Bauarbeiten verändert worden ist, wiederverlegt werden, sind die Anweisungen des Betreibers zu beachten. Dazu gehört unter anderem, dass
Mindestabstände zu anderen Leitungen eingehalten und
Schutz- und Warnelemente eingebaut werden.