DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen

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Abschnitt 7.4 - 7.4 Zusätzliche Hinweise für andere erdverlegte Leitungen

  • Telekommunikationsleitungen

    • Berühren beschädigter Kabel vermeiden, insbesondere dann, wenn sie in den Lageplänen mit dem Blitzsymbol gekennzeichnet sind (Überschreitung der Grenzwerte nach DIN VDE 0800-3).

    • Bei Beschädigung von Glasfaserkabeln nicht direkt in den Lichtwellenleiter blicken.

  • Wasserleitungen

    • Absperrschieber schließen (lassen),

    • Betroffene Verkehrswege erforderlichenfalls großräumig sichern.