DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen

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Abschnitt 7.1 - 7 Verhalten im Schadensfall
7.1 Allgemeine Hinweise

  • Arbeiten an der Schadensstelle sofort einstellen.

  • Personen müssen umgehend den Gefahrenbereich verlassen.

  • Gefahrenbereich großräumig absperren.

  • Aufsichtführenden, Leitungsbetreiber, evtl. Feuerwehr, Polizei verständigen. Der Leitungsbetreiber ist auch bei geringfügigen Beschädigungen, z. B. an der Isolierung einer Gas-, Wasser-, Fernwärme- oder Elektroleitung, zu verständigen. Sofort gemeldete Schäden können häufig mit relativ geringem Aufwand repariert werden, während Nachfolgeschäden oft mit sehr hohem Kostenaufwand für den Verursacher verbunden sind.