DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Telekommunikationsleitungen

  • Bei Telekommunikationsleitungen, die mit einem Blitzsymbol gekennzeichnet sind (Leitungen für Fernspeisung), kann bei direktem Kontakt unmittelbare Lebensgefahr bestehen.

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    Abb. 1
    Telekommunikationsleitung mit Blitzsymbol

  • Bei einer Beschädigung von Glasfaser-Telekommunikationsleitungen (auf dem Außenmantel mit "Wellenlinie" gekennzeichnet) können die Augen durch das Hineinblicken in den Lichtwellenleiter durch austretende Laserstrahlung gefährdet werden.

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    Abb. 2
    Glasfaser-Telekommunikationsleitung mit "Wellenlinie"