DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen
Abschnitt 4.4 - 4.4 Abwasserleitungen (Schmutz-, Oberflächen- und Mischwasserleitungen)
Durch unkontrollierten Wasseraustritt kann die Standsicherheit der Böschung von Gräben, Baugruben und benachbarten Bauwerken beeinträchtigt werden.
Die Beschäftigten können biologischen und chemischen Gefährdungen ausgesetzt sein.