DGUV Information 203-016 - Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.1 - 3.1 Farben

Zum Absperren, Abgrenzen und Kennzeichnen werden Schutzvorrichtungen und Hilfsmittel unterschiedlicher Farbkombinationen bzw. eine eindeutige Farbe verwendet. Diese DGUV Information übernimmt hierbei bewusst die Festlegungen aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3, sowie die Regelungen aus der Straßenverkehrsordnung.

Jeder Farbkombination/Farbe wird eine Sicherheitsbedeutung zugeordnet, die in allen elektrischen Anlagen (Innenraum- und Freiluftanlagen) eines Unternehmens identisch sein muss.

3.1.1
Farbkombination rot/weiß

Absperrung von elektrischen Gefahrenbereichen. Absperrung - unbedingtes Halt!

Über- oder Unterschreiten bedeutet Lebensgefahr wegen zu geringer Schutzabstände zu unter Spannung stehenden Teilen (Eindringen in die Gefahrenzone nach Tabelle 101 der VDE 0105-100).

Rot-weiße Absperrungen gewährleisten dort einen Schutz, wo im Rahmen der Begehbarkeit einer elektrischen Anlage kein Berührungsschutz auf andere Weise besteht (z. B. Wände, Gitter oder ausreichende Höhe).

3.1.2
Farbkombination gelb/schwarz

Abgrenzung von Arbeitsbereichen gegenüber Bereichen mit unter Spannung stehenden Anlagenteilen, die nicht zum Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln freigegeben sind. Die Verwendung gelb-schwarzer Hilfsmittel bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile soll Arbeitsbereiche kenntlich machen.

Es ist grundsätzlich verboten, gelb/schwarze Hilfsmittel (z. B. Ketten), die der Abgrenzung dienen, zu über- oder unterschreiten.

3.1.3
Farbkennzeichnung grün

Die grüne Farbkennzeichnung dient der zusätzlichen Kennzeichnung freigeschalteter Systeme und Arbeitsplätze.

ccc_1699_20160401_01.jpg
Bild 1: Definitionen der Verbotsfunktion gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3 mit dem Verbotszeichen D-P006 "Zutritt für Unbefugte verboten"
ccc_1699_20160401_02.jpg
Bild 2: Definition der Warnfunktion gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3 mit dem Warnzeichen W012 "Warnung vor elektrischer Spannung" und dem Zusatzzeichen "Grenze Arbeitsbereich"
ccc_1699_20160401_03.jpg
Bild 3: Definition der Gefahrlosigkeit gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3