DGUV Information 203-016 - Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV

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Abschnitt 6 - 6 Einweisung und Freigabe

Die Erteilung der Durchführungserlaubnis durch den Anlagenverantwortlichen an den Arbeitsverantwortlichen ist eine notwendige Voraussetzung für die Freigabe zur Arbeit durch den Arbeitsverantwortlichen an die Mitarbeiter/-innen seines Arbeitsteams.

Der Anlagenverantwortliche hat dem Arbeitsverantwortlichen den Arbeitsbereich in der Einweisung vor Ort eindeutig anzugeben.

Auf Besonderheiten, z. B. provisorische Schaltzustände, rückwärtig anstehende Spannungen, ist hinzuweisen. Die Maßnahmen zur Abgrenzung und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches sowie die Regelung des Zuganges sind zu erläutern.

Werden unterschiedliche Arbeiten durch jeweils zugeordnete Arbeitsverantwortliche betreut, so hat der Anlagenverantwortliche jeden Arbeitsverantwortlichen einzuweisen.

Bei länger andauernden Arbeiten oder nach maßgeblichen Veränderungen im Arbeitsablauf, z. B. Änderung der örtlichen Zuordnung, geänderter Schaltzustand, Wechsel des Arbeitsverantwortlichen, ist die Einweisung zu wiederholen.

Eine Einweisung hat immer dann schriftlich zu erfolgen, wenn Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher nicht ein und dieselbe Person sind.

Der Arbeitsverantwortliche weist vor Beginn der Arbeiten die hierfür vorgesehenen Personen vor Ort über den Arbeitsbereich und die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen ein.

Erfolgt eine erneute Einweisung durch den Anlagenverantwortlichen, so hat auch der Arbeitsverantwortliche die Mitarbeiter/-innen seines Arbeitsteams diesbezüglich erneut einzuweisen.

Bei komplexen Arbeiten und unübersichtlichen Anlagen wird eindringlich empfohlen, dass der Arbeitsverantwortliche die Freigabe zur Arbeit schriftlich nach erfolgter Einweisung vor Ort erteilt und sich dies durch die Mitarbeiter/-innen schriftlich bestätigen lässt.

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