DGUV Information 208-021 - Erstellung von Betriebsanweisungen für Geräte und Anlagen zur Regalbedienung

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Abschnitt 1 - 1 Betrieb von Geräten und Anlagen zur Regalbedienung

  1. 1.1

    Regalbediengeräte dürfen nur bestimmungsgemäß unter Beachtung der Betriebsanleitung des Herstellers eingesetzt werden.

  2. 1.2

    Regalbediengeräte dürfen nur von mindestens 18 Jahre alten, geeigneten und zuverlässigen Personen geführt werden, die hierfür ausgebildet und schriftlich mit dem Führen beauftragt sind. Die Anforderung an das Mindestalter gilt nicht, wenn das Gerät zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht geführt wird.

  3. 1.3

    Auf Regalbediengeräten dürfen nicht mehr Personen mitfahren, als vom Hersteller festgelegt und auf dem Herstellerschild angegeben ist. Unbefugten ist das Mitfahren verboten.

  4. 1.4

    Personen dürfen Lastaufnahmeeinrichtungen nur betreten oder hierauf mitfahren, wenn diese dafür besonders eingerichtet und hierzu bestimmt sind.

  5. 1.5

    Der Geräteführer hat sich bei Schichtbeginn von der Funktionsfähigkeit der Bremsen, Endabschaltungen und Warneinrichtungen sowie der Schutzeinrichtungen an Zugangs- und Übergabestellen zu überzeugen. Bei nicht ordnungsgemäßer Funktion dieser Einrichtungen sowie beim Auftreten anderer offensichtlich Gefahr bringender Mängel darf der Betrieb nicht aufgenommen werden. Treten solche Mängel während des Betriebes auf, ist der Betrieb sofort einzustellen.

    Die Mängel sind umgehend zu melden. Über die Art der Mängel sind Aufzeichnungen zu führen.

    Der Betrieb darf erst dann aufgenommen bzw. fortgesetzt werden, wenn die Gefahr bringenden Mängel beseitigt sind.

  6. 1.6

    Nach dem Ansprechen einer Sicherheitseinrichtung, z.B. Schlaffseilschalter, Notendhalteinrichtung, Auffahrsicherung, muss die Ursache für das Ansprechen der Sicherheitseinrichtung ermittelt werden. Eine Wiederinbetriebnahme der Anlage darf erst dann erfolgen, wenn die Ursache für das Ansprechen behoben ist und die ordnungsgemäße Funktion der Sicherheitseinrichtung sichergestellt ist.

  7. 1.7

    Der Geräteführer hat sich vor dem Befahren einer Gasse zu vergewissern, dass sich keine Person in der Gasse aufhält, die Gasse frei von Hindernissen ist, die Zugangstüren geschlossen sind und mitfahrende Personen die dafür vorgesehenen Plätze eingenommen haben.

  8. 1.8

    Durchgangsverkehr sowie das Betreten der Regalgasse und ihres Zufahrtsbereiches durch Unbefugte sind verboten.

  9. 1.9

    Sicherheitseinrichtungen an Geräten und Anlagen zur Regalbedienung dürfen nicht umgangen oder unwirksam gemacht werden.

  10. 1.10

    Die höchstzulässige Belastung von Geräten und Anlagen zur Regalbedienung darf nicht überschritten werden.

  11. 1.11

    Lasten sind so aufzunehmen, dass sie sich weder verschieben noch herabfallen können und der erforderliche Abstand zu Regalen und eingelagerten Gütern eingehalten wird. Lasten, die nicht ordnungsgemäß gepackt sind, sowie Ladeeinheiten mit beschädigten Paletten oder Behältern dürfen nicht eingelagert werden.

  12. 1.12

    Güter sind in die Regale so einzulagern, dass der für das System vorgegebene Abstand zu dem fahrenden Regalbediengerät und seiner Last eingehalten ist.

  13. 1.13

    Steuerstände dürfen bei Normalbetrieb nur an den dafür vorgesehenen Stellen in den hierzu bestimmten Stellungen des Steuerstandes betreten und verlassen werden.

  14. 1.14

    Der Geräteführer hat vor dem Verlassen des Regalbediengerätes durch Abziehen des Schaltschlüssels das unbefugte Benutzen zu verhindern.

  15. 1.15

    Es darf für jedes Regalbediengerät nur ein Schlüssel bzw. ein Schlüsselsatz zum Gebrauch verfügbar sein.

  16. 1.16

    Im Notfall müssen alle Personen die Anlage sofort über die Fluchteinrichtungen bzw. Fluchtwege verlassen. Notfallübungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, durchzuführen.

  17. 1.17

    Regalbediengeräte dürfen nur in der vom Hersteller vorgesehenen Weise verlassen werden.

  18. 1.18

    Sofern es der Gefahrenabwendung dient, muss die Warneinrichtung betätigt werden.