DGUV Information 213-013 - SF6-Anlagen und -Betriebsmittel

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information findet Anwendung auf die Herstellung, den bestimmungsgemäßen Betrieb, die Wartung und Instandhaltung, die Außerbetriebnahme sowie Demontage SF6-isolierter elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die Schwefelhexafluorid (SF6) enthalten.

Hinweise zum sicheren Betrieb und zur Prüfung von SF6-gasisolierten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln finden sich auch in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Für ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Transport von SF6(nicht für vorgenannte elektrische Anlagen und Betriebsmittel) gelten außerdem die

  • jeweils gültige Fassung des ADR,

  • Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung) sowie die

  • Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV).

Zu Schwefelhexafluorid (SF6) siehe auch

  • DIN EN 62271-4/VDE 0671-4:2014-06,

  • DIN EN 60376/VDE 0373-1:2006-05,

  • DIN EN 60480/VDE 0373-2:2005-08.

Zum Errichten von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen > 1 kV siehe auch DIN EN 61936-1 (VDE 0101-1):2014-12