DGUV Information 213-013 - SF6-Anlagen und -Betriebsmittel

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Anhang 4 - Hinweise zur Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen

SF6-GasraumZu erwartende ZersetzungsprodukteTätigkeiten an SF6-GasräumenTätigkeiten in SF6-Gasräumen
SF6-Gasraum ohne Störlichtbogen, ausgenommen Schalter keineSchutzhandschuheSchutzhandschuhe, Schutzhelm, bei Sauerstoffmangel Atemschutzgerät (Isoliergerät)
Trennschalter, Lasttrennschalter; Leistungsschalter ohne nennenswerte FehlerabschaltungenwenigSäurebeständige SchutzhandschuheSchutzhandschuhe, filtrierender Atemschutz, bei Sauerstoffmangel Atemschutzgerät (Isoliergerät), Einwegschutzanzug mit Kapuze, Einwegüberschuhe, Schutzhelm, eventuell Schutzbrille
Leistungsschalter mit nennenswerten FehlerabschaltungenvielSäurebeständige Schutzhandschuhe, Atemschutzgerät (Filter- oder Isoliergerät), Einwegschutzanzug, eventuell SchutzbrilleSchutzhandschuhe, Atemschutzgerät (Isoliergerät), Einwegschutzanzug mit Kapuze, Einwegüberschuhe, Schutzhelm, eventuell Schutzbrille
SF6-Gasraum mit Störlichtbogen viel

Schutzhandschuhe müssen flüssigkeitsdicht und säurebeständig, bei Reinigungsarbeiten mit Lösemitteln lösemittelbeständig sein. Dazu immer den Hersteller kontaktieren.

Die Verwendung von Hautschutzmitteln wird empfohlen - Aufstellung eines Hautschutzplanes.

Die gleichzeitige Anwendung von Hautschutzmitteln und feuchtigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist mit dem Betriebsarz bzw. -ärztin abzustimmen.

Schutzbrillen sollten dem Verwendungsbereich 5 (Schutz gegen Gas und Feinstaub) gemäß DIN EN 166 entsprechen.

Schutzanzüge sollten staubdicht sein.

Bei Schutzanzügen und Überschuhen empfiehlt sich die Verwendung von Einwegartikeln.

Ist Atemschutz erforderlich, sind Filtergeräte mit Kombinationsfiltern (kombinierte Gas- und Partikelfilter) oder von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkende Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) zu verwenden.

Normalerweise reichen Filtergeräte mit Kombinationsfiltern aus. Der Gasfilterteil sollte den Schutzbereich der Gasfiltertypen A, B, E und K abdecken, z. B. A2B2E2K2. Für den Staubbereich sollten P3-Filter eingesetzt werden. Gasfilter Typ B schützen auch gegen niedrige SO2-Konzentrationen. Filtergeräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Sauerstoffgehalt der Luft mindestens 17 Vol.-% beträgt. Isoliergeräte, z. B. Pressluftatmer oder Regenerationsgeräte, bieten universellen Schutz.

Atemschutzgeräte mit Vollmasken bieten den Vorteil, dass bei ihrer Benutzung das Tragen einer Schutzbrille nicht erforderlich ist.

Muss in ungereinigte SF6-Gasräume eingestiegen werden, empfiehlt es sich, Schutzanzüge mit Kapuze und von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkende Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) zu verwenden.

Bei längerer Benutzung von Schutzhandschuhen (größer zwei Stunden) oder bei schwerer körperlicher Arbeit mit Schweißabsonderung sollten zusätzlich Unterziehhandschuhe aus Baumwolle getragen oder spezielle Hautschutzpräparate, die der Schweißabsonderung und dem Aufquellen der Haut entgegenwirken, verwendet werden (siehe auch TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen").

Anlagenbedingt können zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen zusätzlich Schutzhelm und Sicherheitsschuhe erforderlich sein. Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen.

Zur eventuell erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge bei der Benutzung von Atemschutzgeräten siehe ArbMedVV und DGUV Information 240-260 "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 26 ‚Atemschutzgeräte‘".

In ordnungsgemäßem Zustand halten heißt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die persönlichen Schutzausrüstungen nach Gebrauch ordnungsgemäß gereinigt, gewartet, aufbewahrt und geprüft oder sachgerecht entsorgt werden.

Siehe auch DGUV Regeln

DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung",

DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten",

DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz",

DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen".