DGUV Information 213-013 - SF6-Anlagen und -Betriebsmittel

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Anhang 3 - Hinweise auf technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen

Tätigkeiten in Anlagenräumen (z. B. Bedienen der SF6-Anlage, Raumreinigung)Tätigkeiten an SF6-Gasräumen

Erstmontage, Füllen, Entleeren, Evakuieren von SF6-Gasräumen
Tätigkeiten an SF6-Gasräumen

Instandhaltungs- und Erweiterungsarbeiten Außerbetriebnahme und Demontage Öffnen von SF6-Gasräumen, Arbeiten an oder in geöffneten SF6-Gasräumen
Tätigkeiten in Anlagenräumen nach Störungen mit Gasaustritt
Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV+++
Betriebsanweisung+++
Unterweisung+1)+++
Wartungsgeräte++
Industriestaubsauger++
Persönliche Schutzausrüstungen2)++
Verbot von Schweißarbeiten+++
Rauchverbot+++
Ess- und Trinkverbot+++
Bemerkungen1)Die Unterweisung muss mindestens das Verhalten im Gefahrfall beinhalten (siehe Abschnitt 3.9.3).
2)Zur Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen siehe Anhang 4.