DGUV Information 201-017 - Merkblatt Kippgefahr beim Walzen

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Organisatorische Maßnahmen

  • Werden Walzen ohne Überrollschutz eingesetzt: Einsatzbeschränkungen in Betriebsanweisung festlegen, z.B. einzuhaltende Mindestabstände zu Böschungs- und Absturzkanten beachten1),

  • Nur unterwiesene Maschinenführer einsetzen, die ihre Befähigung nachgewiesen haben,

  • Betriebsanleitung des Herstellers beachten (z.B. bei Walzen mit abklappbaren Überrollbügeln: ROPS hochklappen und arretieren).